Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 51 StVZO) ist Standlicht vorgeschrieben.
Was meint ihr: Wenn bei einem nächtlichen Notfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Auto beleuchtet sein muss, geht das dann auch mit Abblendlicht, sodass die Intention des §51 erfüllt ist?
Kann denn der TÜV die Zulassung eines unveränderten Fahrzeugs widerrufen?