Beiträge von Josef H.

    Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 51 StVZO) ist Standlicht vorgeschrieben.

    Was meint ihr: Wenn bei einem nächtlichen Notfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Auto beleuchtet sein muss, geht das dann auch mit Abblendlicht, sodass die Intention des §51 erfüllt ist?

    Kann denn der TÜV die Zulassung eines unveränderten Fahrzeugs widerrufen?

    Das Parklicht ist anscheinend erst bei den aller neuesten Modellen verfügbar. Ich habe unseren Frontera im Februar 26 bestellt, Er wurde im April 26 produziert und Ende Mai ausgeliefert. Hier gibt es noch keine Möglichkeit, das in der Anleitung beschriebene Parklicht einzuschalten.
    Das Standlicht ist hardwareseitig noch nicht einmal vorgesehen. Auf dem Hebel für die Lichteinstellung ist das in der Anleitung gezeigte Symbol für Standlicht gar nicht vorhanden.

    In einer Notsituation nachts außerhalb geschlossener Ortschaften kann man deshalb beim abgestellten Fahrzeug nur das Abblendlicht einschalten.

    Was den TÜV betrifft: Das Fahrzeug ist ja zugelassen. Parklicht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.