August 2025....
BEV:......... 330
MHD:..... 1153
Gesamt: 1483
August 2025....
BEV:......... 330
MHD:..... 1153
Gesamt: 1483
Daran finde ich folgende Stelle hochinteressant!
ZitatUnd dafür ist weder ein ECE-Prüfzeichen, noch ABE oder Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.
Das finde ich schon etwas merkwürdig.
Wo man sich doch sonst, wenn eine AHK für allerlei freigegeben ist, immer eine Stützlast-Angaben hat. Und die kann mitunter lächerlich klein sein. Womit man dann für Heckfahrradträger mit E-Bikes in Limit-Probleme kommt.
Ist aber dann wie hier gar keine AHK seitens des Fahrzeughersteller freigegeben - dann geht auf einmal jegliche Stützlast seitens des AHK-Hersteller!
Tja, folgender Anbieter macht es mit umfassender Erklärung dann soweit abgesteckt klar....
ZitatAlles anzeigenLeider ist eine AHK für den Opel Frontera NOCH NICHT LIEFERBAR, da Opel sich noch nicht entschloßen hat, für das Auto eine Anhängelast frei zu geben.
Falls Opel sich dazu entschließt, KEINE Anhängelast frei zu geben, wird es bei uns eine AHK ( Adapter für Heckträger ) geben. Daß man Fahrräder oder Ähnliches am Heck transportieren kann. Momentan ist das alles noch unklar.
Wir als AHK Distributor bzw. Hersteller, können für Fahrzeuge keine Anhängelasten frei geben. Das kann nur der Fahrzeughersteller. Sobald sich was ändert, geben wir das hier bekannt. Stand 01,09,2025
Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich "Adapter zur Befestigung eines Heckträger".
Und dafür ist weder ein ECE-Prüfzeichen, noch ABE oder Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.Hierfür gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Anbauanleitung vom "AHK-Hersteller" entspricht einer ABE, wenn man das so bezeichnen will.
Es ist auch keine Eintragung einer Prüfstelle ...wie z.B. TÜV notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.
...
Hallo zusammen,
soweit ich gehört habe, haben auch Elektroautos eine 12V-Batterie, um z.B. ....
Ja. Definitiv, weil eben alles andere - außerhalb des Antriebsstrang + Fahrakku - weiterhin im 12-V-Bordnetz verweilt!
PS: Position beim "e" als auch Hybrid an gleicher Stelle....
DAS ist aber wirklich etwas sehr merkwürdiges für ein BEV!
Unter dem Begriff "abwürgen" mit einem Verbrenner nicht wirklich vergleichbar - auch wenn ich jetzt nix passenderes, begrifflich/sachlich parat habe ![]()
Quasi ein Software-Absturz, neues initialisieren/resetten mit dem Zündschlüssel wohl auslösend....?
Das musst Du unbedingt mit dem Händler/Werkstatt genauer aufklären: Etwa Fehlerspeicher auslesen etc.?...ein bewusstes nachstellen der Situation möglich zum vorführen?
Verbrauchsanzeige ist einfach nur peinlich bis skandalös!
Mit sowas Autos zu klassifizieren.....äh, bereits jeder billige(re) Verbrenner-Kleinwagen mit BC bietet das/eine Vielzahl an Informationen!
jaja - das ist üblich. dennoch ist es schon arg heftig um gewisser grundlagen/funktionen, wie eben das Parklicht!