Hi Du,
ich habe ja auch eine direkt vom Opel-Händler. Auch BRINK und JAEGER.
Was mir aber aufgefallen ist beim Vergleichen Deines Typenschilds mit meinem: Du hast eine "vertical load" von 61kg, ich von 65kg.
Bei mir stehen auch 65kg im Fahrzeugschein eingetragen - und, klar, es sind nur 4kg, aber für den Fahrradträger ist ja jedes Kilo Gold wert!
Hast Du auch nur 61 kg Stützlast im Fahrzeugschein stehen?
Bezugnehmend auf die Frage von Tom ate kann ich nun (endlich) antworten. Das Problem war ja, dass entgegen der Zusage von Opel meine vom Händler montierte AHK nur eine Stützlast von 61 statt 65 kg hatte. Das wäre für den einen oder anderen vielleicht akzeptabel, bei der Nutzung eines Fahrrad- Trägers kann es aber schon problematisch werden. Hier kommt es auf jedes Kilogramm an, speziell beim Transport von e-bikes.
Nachdem ich meinen FOH mit dieser Tatsache konfrontiert habe, fingen die Mühlen gaaaanz langsam an zu mahlen. Nach knapp 4 Monaten hat Opel daraus einen Garantiefall gemacht. Schließlich wurde mir vor knapp 2 Wochen eine neue AHK (E- Satz wurde beibehalten) angebaut. Da es inzwischen aber (mit Preisliste vom 08.09.2025) eine Erhöhung der zulässigen Stützlast vom Hersteller gibt, habe ich gleich die neue 75 kg- Version bekommen. Darf diese aber laut den Daten in meiner Zulassung bzw. EG- Übereinstimmungsbescheingung nur bis 65 kg nutzen...
Beste Grüße
gasoline