Fehlendes Standlicht/ Parklicht/Begrenzungsleuchten

  • Ich habe heute 14.08.2025 bei meinem Händler wegen der Begrezungsleuchten (Parklicht) nachgefragt wo und wie sie denn eingeschaltet werden. Es konnte auch von mehreren Mitarbeiter keine Lösung gefunden werden wie und wo Die Begrenzungsleuchten eingeschaltet werden. Ich Habe eine Mail an Opel geschrieben Wegen der fehlenden Begrenzungsleuchten die ja für jeden PKW Pflicht sind laut § 51 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Ich werde über die Antwort berichten.

    Frontera GS Hybrid 107Kw (145PS), Karbon Schwarz, Tech-Paket-GS und 17" Leichtmetallfelgen


    Hier die Antwort

    Heute 16.08.2025 habe ich von Opel folgende Nachricht bekommen wegen des nicht aufzufindenden Park beziehungsweise Begrenzungsleuchten.


    Sehr geehrter Herr ...., vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Opel Frontera ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit Begrenzungsleuchten (Standlicht vorne und Schlussleuchten hinten) ausgestattet. Diese erfüllen die Anforderungen gemäß § 51 StVZO und dienen zur Kenntlichmachung der Fahrzeugbegrenzung. Ein separates Parklicht, wie es bei manchen neueren Modellen über den Blinkerhebel (links/rechts einzeln schaltbar) realisiert wird, ist beim Frontera nicht vorgesehen. Um Ihr Fahrzeug beim Abstellen vorschriftsmäßig zu sichern, genügt es daher, das Standlicht (Begrenzungsleuchten) einzuschalten. Sollten Sie feststellen, dass die Funktion gemäß Handbuch nicht wie beschrieben gegeben ist, empfehlen wir, dies bei einem Opel Vertragspartner überprüfen zu lassen, um mögliche Abweichungen oder einen Defekt auszuschließen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Opel Kundenservice