Beiträge von stroich

    Nun ich versuche nur die Thematik höflich und sachlich zu diskutieren...

    Ich bin gespannt wie es eine eventuelle Verhandlung ausgeht und wie die Urteilsbegründung ist.


    Das Urteil kann nur lauten :

    Mehrere Aufforderungen zur nachbesserung verstreichen lassen.

    Rücktritt vom Kaufvertrag. Abz. Nutzungspauschale.... bei 4900 km nicht die Welt....

    Da der Händler seit Februar im Verzug ist kommen auch alle Kosten auf ihn zu...

    Es geht bei mir nicht nur ums licht.....

    Es sind mehrere Baustellen...

    Was meinst was mich die Schaltung der Beleuchtungsvorschriften juckt ?


    Es ist schon komisch.....

    Zeitungen/ ADAC / Gutachten / Sachverständige schreiben das es ein Mangel ist und man nur wegen dem fehlenden Parklicht oder sich selbst abschaltendem Standlicht verstößt man gegen § 17 Abs. 4 StVO, da das Fahrzeug unzureichend abgesichert ist und ein Bußgeld- bzw. Haftungsrisiko im unbeleuchteten Zustand droht.

    90 € + 1 punkt ( wird auch extra verhandelt.. )


    Und nun kommt jemand und sagt alles falsch man muss nach der Anbau ECE r48 gehen und nicht nach der StVZO...

    § 17 zählt für uns in Deutschland nicht beim Frontera oder C3...


    Wenn dies alles so wäre, würde Stellantis schon lange ein Rundschreiben an die Händler rauslassen....



    Merivaner

    Hast recht mir wurden die Gitter zurückgenommen beim Aldi

    Hab gefragt warum so ein geschiss mit meiner Frau war, keine Antwort....

    Quark! Sorry aber das ist sowas von egal!

    Und beim Auto ist auch JEDER (europaweite) Händler für Garantie & Co authorisiert.

    Ja klar ...

    aber es will sich keiner die Finger verbrennen wenn schon eine Klage läuft

    Und ich war bei 3 versch. Händler alle nett und freundlich..


    Werde am Samstag persönlich zum Aldi mit den fliegengittern gehen...( habs grad auf der Aldi seite gelesen ) meine Frau haben sie weggeschickt mit der Aussage geht nur in der Filiale wo ich sie gekauft habe.. ( war 440 km weg .. )

    Einfach zur Aufklärung was zumindest rechtlich zulässig ist.

    Wie mein Dozent einst sagte: Recht macht Spaß :S

    Dann geh mal zu deinem Dozent...


    Wichtiger Unterschied zur ECE R48

    • ECE R148 legt fest, ob die Leuchte selbst (technische Eigenschaften, Lichtstärke, Farbtöne) die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

    • ECE R48 regelt hingegen den Anbau am Fahrzeug (also an welcher Position, in welcher Höhe, mit welchen Abständen und wie viele Leuchten montiert sein dürfen)


    Dann wären alle Gutachter , Tüv-ler , Dekra Sachverständige, laut deiner Aussage unwissend, bei denen mein Auto war zum Anschauen....

    Und warum hatten es alle vorserienmodelle die zum testen ausgeliehen worden sind...

    Ist halt komisch das nachweislich ein Auto abgenommen wird mit parklicht usw.. und dann eingespart wird, und es nicht mehr vorhanden ist....


    Was die ECE R48 regelt

    • Anbauvorschriften: Sie legt fest, welche Leuchten an einem Fahrzeug vorgeschrieben oder zulässig sind.

    • Positionierung: Sie bestimmt die genaue Einbauhöhe, den Abstand zum Fahrzeugrand und die Ausrichtung.

    Usw....

    Mein Aldi kennt mich auch aber umtausch oä. Von einem anderen Aldi geht bei mir nicht...


    Hab ja notgedrungen noch vor dem Gerichtstermin bei einem anderen Händler die Inspektion machen lassen wegen garantie.

    Aber die ganzen Mängel will kein anderer beheben oder sich drum kümmern weil ich den Händler ja schon per Fristsetzung angemahnt hatte diese zu beheben..

    Und ich denke das alle Vermittler raus sind von einer Gewährleistung oder Sachmängelhaftung...