Diese Sonderzulassung schränkt aber mMn nicht die Möglichkeit der Wandlung ein. Da der Händler nicht in der Lage ist, eine Nachbesserung durchzuführen, kann man diesen schwerwiegenden Mangel als Grund anführen.
Wenn andere, schwerwiegende Mängel, wie z.B. Karosseriemängel (grausige Spaltmaße oder defekte Dichtungen vorhanden sind), die der Händler nicht nachbessern will / kann, würde ich diesen Weg gehen.