Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 51 StVZO) ist Standlicht vorgeschrieben.
Was meint ihr: Wenn bei einem nächtlichen Notfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Auto beleuchtet sein muss, geht das dann auch mit Abblendlicht? Oder ist es auch mit dem Tagfahrlicht möglich, sodass die Intention des §51 erfüllt ist?
Kann denn der TÜV die Zulassung eines unveränderten Fahrzeugs widerrufen?
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen