Alle davor haben das dann zumindest in den ihnen vorliegenden Papieren nicht drin stehen.
Das ist wohl richtig. Bei mir ist Zeile 22 leer.
Alle davor haben das dann zumindest in den ihnen vorliegenden Papieren nicht drin stehen.
Das ist wohl richtig. Bei mir ist Zeile 22 leer.
Nach längerer Recherche fand man bei der GTÜ heraus, das der Wagen eine Sonderzulassung ohne Standlicht hat. Diese Sonderzulassung findet ihr in eurer Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dort steht bei mir in Zeile 22:
„EZ bis 31.12.2026 zulässig.Ausn.($Absatz 2 EG-FGV) d. KBA vom 18.12.2025“
Danke für's Teilen. Woraus ergibt sich denn genau, dass sich das auf das Standlicht bezieht? Nur aus der KBA- Ausnahmegenehmigung vom 18.12.2025 (die uns nicht vorliegt)? Bei Zeile 22 kann man ja alle möglichen Ausnahmen eintragen, wenn ich es richtig verstehe.
bei mir steht da nur nenn Standardtext 20261103_083111482.JPG
deswegen ja ... Ich bin Mal gespannt was daraus wird.
Ich hab Mal den Text in Google eingegeben und Gemini hat mir folgendes ausgespuckt.
• EZ bis 31.12.2026 zulässig: Das Fahrzeug darf trotz verschärfter gesetzlicher Vorschriften (z. B. neue Abgas- oder Sicherheitsnormen ab 2026) noch bis zum 31. Dezember 2026 erstmals zugelassen werden.
• Ausn. d. KBA vom 18.12.2025: Das KBA hat am 18. Dezember 2025 eine behördliche Ausnahmegenehmigung für eine bestimmte Stückzahl dieser Fahrzeugserie erteilt.
• EG-FGV: Das Kürzel steht für die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung. Der dortige Paragraph (oft § 8 Abs. 2 bzw. Folgeregelungen) regelt die Ausnahmen für sogenannte „auslaufende Serien“ (Fahrzeuge, die bereits produziert wurden, aber wegen einer Stichtagsregelung ihre reguläre Zulassungsfähigkeit verloren hätten).
Die 50 Seiten bekommt Ihr hier noch voll - oder ? ![]()
Der GTÜ-Mann hat gesagt, das die Ausnahmeregelung auch das fehlende Standlicht betrifft. Was schriftliches habe ich nicht bekommen.
Meine Erstzulassung war am 25.01.2026.
Die 50 Seiten bekommt Ihr hier noch voll - oder ?
Locker!
Der GTÜ-Mann hat gesagt, das die Ausnahmeregelung auch das fehlende Standlicht betrifft. Was schriftliches habe ich nicht bekommen.
Meine Erstzulassung war am 25.01.2026.
Vielen Dank für diese Information. Dann sind wir mal gespannt, was sich tut bei Fzg., die nach dem 1.1.2027 zugelassen werden. Verlängerung dieser Ausnahmeregelung oder werden gegen Ende des Jahres die Fzg. nach neuem technischen Stand gebaut?🤔
Mir kommt gerade die Bankenwerbung in den Sinn mit dem "Wir machen das mit den Fähnchen..." aka "was verursacht bei uns die geringsten Kosten?"
Nachtrag: Der GTÜ-Sachverständige hat auch gesagt, dass, wenn ein Auto zur Hauptuntersuchung ansteht, der Prüfer immer zuerst in die Datenbank schaut, ob da irgendeine Sondereintragung steht und diese bei der Prüfung zu berücksichtigen ist. Er lädt ja auch vor der Prüfung die Fahrzeugdaten anhand der VIN-Nummer in sein Tablett, darin ist wohl vorgegeben was geprüft wird.
Nachtrag: Der GTÜ-Sachverständige hat auch gesagt, dass, wenn ein Auto zur Hauptuntersuchung ansteht, der Prüfer immer zuerst in die Datenbank schaut, ob da irgendeine Sondereintragung steht und diese bei der Prüfung zu berücksichtigen ist. Er lädt ja auch vor der Prüfung die Fahrzeugdaten anhand der VIN-Nummer in sein Tablett, darin ist wohl vorgegeben was geprüft wird.
Also bei unserem Tüv weis keiner was von einer Ausnahmegenehmigung wegen Standlicht & Parklicht....
Mir wurde eben ( also vor 5 min )
Das sich diese Ausnahmegenehmigung nur auf die Abgas & Sicherheitsnorm bezieht.