Standlicht und Parklicht vorhanden?
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Noch ein Nachtrag.
Artikel 27 der Richtlinie 2007/46/EG regelt die Zulassung von Fahrzeugen aus sogenannten „Auslaufserien“.
Wenn dieser Artikel im Zusammenhang mit einem Opel Frontera (Modelljahr 2025/2026) auftaucht, geht es in der Praxis um ein bürokratisches bzw. zulassungsrechtliches Verfahren:
1. Was besagt Artikel 27?
Wenn sich EU-Vorschriften oder Typgenehmigungen ändern, dürfen ältere Neufahrzeuge, die noch nach den alten Regeln gebaut wurden, ab einem bestimmten Stichtag eigentlich nicht mehr zugelassen werden. Artikel 27 gewährt Herstellern für eine begrenzte Stückzahl bereits produzierter Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung. Diese Fahrzeuge dürfen dann trotz neuerer gesetzlicher Standards noch für einen befristeten Zeitraum (meist 12 Monate für vollständige Fahrzeuge) regulär erstzugelassen werden.
(Hinweis: Die Richtlinie 2007/46/EG wurde im September 2020 durch die Verordnung (EU) 2018/858 abgelöst. Die Nachfolgeregelung für Auslaufserien findet sich dort in Artikel 49, wird aber in älteren Formularen oder Systemen oft noch unter der alten Bezeichnung geführt.)
2. Warum betrifft das den Opel Frontera 2025?
Da der neue Opel Frontera ein komplett neu entwickeltes Modell auf der Smart-Car-Plattform von Stellantis ist (Marktstart 2024/2025), handelt es sich hierbei nicht um ein veraltetes Auto. Dass der Begriff im Kaufvertrag, in den Zulassungsdokumenten (CoC-Papieren) oder im System der Zulassungsstelle auftaucht, hat meist zwei Gründe:
• Stichtagsregelungen bei Software/Sicherheit: Kürzlich traten in der EU verschärfte Normen in Kraft (z. B. die Cyber-Security-Regularien UNECE R155/R156 im Juli 2024 oder neue Abgas-Fortschreibungen). Fahrzeuge, die kurz vor oder während solcher Umstellungen produziert wurden, benötigen für die Erstzulassung im Jahr 2025/2026 formal diese Auslaufserien-Zulassung, wenn die finale Typgenehmigung softwareseitig noch auf dem vorherigen Stand basierte.
• Lagerfahrzeuge (Tageszulassungen): Wenn ein bestimmtes Kontingent des Frontera beim Händler steht und eine neue gesetzliche Frist abläuft, nutzt der Hersteller die Quote nach Artikel 27 (bzw. Art. 49 der neuen Verordnung), damit die Fahrzeuge vom Kunden im Jahr 2025 problemlos angemeldet werden können.
3. Was bedeutet das für Sie?
• Keine Panik: Das Fahrzeug ist technisch absolut sicher und entspricht den vorgesehenen Standards. Es handelt sich um ein rein administratives Verfahren zwischen Opel und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
• Zulassung beachten: Falls Sie das Fahrzeug selbst anmelden, benötigen Sie unter Umständen eine Bestätigung des Herstellers/Händlers über die Ausnahmegenehmigung für diese Auslaufserie, falls das System der Zulassungsstelle die reguläre Anmeldung blockiert. Meist ist dies jedoch bereits in den CoC-Papieren elektronisch hinterlegt.
Sollten Sie Probleme bei der Zulassungsstelle haben oder liegt Ihnen ein konkretes Schreiben vor? Teilen Sie mir gerne den genauen Kontext mit, damit ich Ihnen gezielter helfen kann!
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Bei KI-Antworten geht es mir oft so: I'm still confused but on a higher level.
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...Nach längerer Recherche fand man bei der GTÜ heraus, das der Wagen eine Sonderzulassung ohne Standlicht hat. Diese Sonderzulassung findet ihr in eurer Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dort steht bei mir in Zeile 22:
„EZ bis 31.12.2026 zulässig.Ausn.($Absatz 2 EG-FGV) d. KBA vom 18.12.2025“
Somit sollte es bei der nächsten Hauptuntersuchung keine Probleme geben.
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Klingt sehr logisch, scheint aber nicht zu stimmen. Denn bei meinem (COC-gebaut Juni 2026, EZ Juli 2026) steht in Zeile 22 nur der bekannte Hinweis zur AHK, sowie ein Datum zur Emissionsklasse. Der oben von Dir genannte Hinweis fehlt. Und das, obwohl mein Fahrzeug ja zwischen 18.12.2025 und 31.12.26 seine EZ hatte - und es natürlich ebenfalls kein Standlicht hat.
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Kannst du mal die GTÜ benennen welche stadt ? Welcher Prüfer?
Mir geht es um 2 Sachen !
1. Ich habe Einspruch eingelegt gegen eine Strafe über 90 € und 1 Punkt.
Wird am 6.11 verhandelt wegen Abblendlicht....
2. Eine Klage gegen den FOH-Opel Verhandlung
Am 17.11 vorm Landgericht München
Mitunter wegen dem Abblendlicht & Parklicht.
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Hallo,
uns alle würde der Tatvorwurf interessieren, bei dem es in der Verhandlung geht, oder habe ich den auf den vorherigen Seiten etwa übersehen?
Wer der GTÜ-Sachverständige ist weiß ich nicht, das muss Herr Marks wissen.
Auto-Service Marks GmbH, Roitzheimer Str. 115A, 53879 Euskirchen, Tel. 02251 64163.
Vielleicht solltest du oder dein Anwalt sich mal mit der GTÜ-Zentrale in Stuttgart in Verbindung setzen oder gegebenenfalls einen solchen Sachverständigen als Zeugen vor Gericht laden lassen. Ist natürlich sehr knapp.
Tom mate, falls du mich meinst, meiner hat auch kein Parklicht. Ich werde das Standlicht vermutlich niemals brauchen. Es geht mir nur um Sicherheit, das das Auto durch die Hauptuntersuchungen (TÜV) kommt.
Gruß
Sammy