Alles anzeigen"Das Standlicht muss eingeschaltet werden, wenn das Auto steht und keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist, welche das Fahrzeug sichtbar macht. Gemäß § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein haltendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften immer mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, die zur Fahrbahn gerichtete Seite des Fahrzeugs zum Beispiel mit einem Parklicht zu beleuchten."
Das Standlicht selber muss nicht vorhanden sein. Wird dann vom TÜV auch nicht geprüft. Der TÜV prüft nur Dinge, die vorhanden sind. Die müssen funktionieren.
Parken ist dann im obigen Fall außerhalb geschlossener Ortschaften ein Risiko. Sollte es so sein, dass bei einem Schadenfall das Gericht urteilt, dass mit Standlicht ein Auffahr-Unfall hätte vermieden werden können, gibt's Stress. Alles Auslegungssache vor Gericht.
Und in meinen 35 Jahren Autofahrt habe ich das Standlicht noch NIE benutzt. An so gefährlichen Ecken parke ich auch nicht. Aus eigenem Interesse.
OK, danke! Dann muss es offenbar kein Standlicht geben.
In meiner Wohnstraße auf dem Dorf gibt es keine Straßenbeleuchtung. Ich parke zwar normalerweise auf meinem Grundstück, aber wenn wir Besuch haben, dann mache ich schon mal die Einfahrt frei und stelle mein Auto raus. Bisher mit Parklicht links.
Beim Frontera müsste ich jetzt das Abblendlicht anschalten und anlassen, korrekt?