Naja, nach dem Dokument ist es auch ein schwerer Mangel, wenn die Umrissleuchten fehlen.
Ich persönlich hatte bisher nur Fahrzeuge ohne Umrissleuchten. Die bekamen aber trotzdem TÜV.
Bzgl. des Vorserienmodells sind wir uns natürlich einig.
Hab mal recherchiert, ob man die Typgenehmigung irgendwo einsehen kann. Das scheint aber nicht vorgesehen zu sein. Und die scheint auch für ganz Europa in einem beliebigen EU-Land beantragbar zu sein. Das KBA hat also eventuell gar nichts damit zu tun gehabt.
Ja, Dein Einwand stimmt natürlich: Ob das Wort „fehlen“ in dem Dokument sich auf physisches Fehlen der Leuchte bezieht, oder auf die fehlende Funktion des Aktivierens einer vorhandenen Leuchte, oder auf beides (was ich persönlich annehme), bleibt unklar.
Bzgl. KBA: Ja, korrekt. Damit meine ich aber auch nur die des KBA entsprechende Behörde des entsprechenden EU-Landes. Die Regeln müssen ja offenbar gleich sein - sonst wäre es ja ganz wild, wenn man sich das „laxeste“ Land aussuchen könnte, und der Wagen danach trotzdem in der ganzen EU typgenehmigt wäre. Obwohl, wer weiß, wer weiß?