Ja, für Opel wäre das problemlos softwaretechnisch nachrüstbar!
Ich meinte oben, dass die Werkstatt es eben nicht "reparieren" kann, wenn diese Funktion nicht einfach nur defekt, sondern halt erst gar nicht vorhanden ist.
In dem Falle hat der Forumskollege Recht, der die Typzulassung beim KBA hinterfragt.
Und wir als Endverbraucher wären auch nicht schutzlos, denn dann hätte man uns ein nicht verkehrstaugliches Auto verkauft. Das gäbe eine schöne Sammelklage. ![]()
Ich persönlich plädiere dafür, erst Mal cool zu bleiben. In einem halben Jahr müssen die ersten Exemplare zur Inspektion; dabei wird mit Sicherheit aktualisierte Software aufgespielt. Und damit die wirklich dringenden Updates auch in der neuen Software drin sind, schadet es nicht die Händler und Opel zwischenzeitlich sooft wie möglich drauf hinzuweisen, was alles fehlt.