Also wenn man es hart nehmen würde, dann ist es ein schwerer Sachmangel. Da das Fahrzeug nich gesetzeskonform ist, lt. Paragraph 99 KFG. Und entspricht nicht den Zulassungsbestimmungen. Also wenn man das Fahrzeug bei Dunkelheit abstellt, ohne Beleuchtung, und es knallt dir jemand rein. Trägst du mind. zu 50 Prozent schuld.
Somit könnte man eine Frist zu behebung setzten, binnen 14 Tage. Oder man besteht auf Wertminderung des Fahrzeuges, oder Wandlung falls man einen Leasingvertrag hat. Schlimmstensfalls müsste das Autohaus dein Fahrzeug retour nehmen, die alle Raten+Anzahlung retour zahlen, abzgl. Kilometergeld.
Ich muss ehrlich gesetehen das ich das Parklicht bzw. Standlicht noch nie benutzt habe. Aber bei mir gehts ums Prinzip, und weils mich ärgert das im Märchenbuch so viel steht was es gar nicht gibt.
Versteh auch nicht das man nicht einfach per Update das Standlicht brennen lassen kann. Ist ja alles nur Softwaresache.