Beiträge von casalingo

    Moin,


    Opel hat auf meine Mängelbeschwerde kurz vor Fristablauf geantwortet. Nun geht es mir gleich viel besser, denn laut Hersteller ist alles bestens. ?(

    Ich habe nun die offizielle Bestätigung, "dass sämtliche Opel Frontera-Modelle ohne Mängel homologiert wurden. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug in der ausgelieferten Konfiguration vollständig den gesetzllichen und regulatorischen Anforderungen entspricht..."


    Des weiteren wird mir versichert, dass der Frontera sämtliche europäischen Vorgaben in den Bereichen Sicherheit, Emissionen und Fahrzeugbeleuchtung zu 100 % erfüllt und uneingeschränkt für den Straßenverkehr zugelassen ist. Nachzulesen ist das komplette Antwortschreiben  HIER


    Ich vermisse jedoch eine konkrete Stellungnahme zu dem außerdem von mir bemängelten fehlenden Standlicht. Dass die Aussage, die europäischen Vorgaben (u.a.) zur Fahrzeugbeleuchtung seien zu 100 % erfüllt, so nicht richtig ist, kann jeder hier im Forum nachlesen.


    Kann nicht schaden, wenn ich meinen Schriftverkehr mit Opel dem KBA und dem ADAC-Testzentrum in München zur Verfügung stelle.

    Der ADAC hat mir auf meinen Frustbrief mitgeteilt, dass noch kein neuer Frontera-Test stattgefunden hat. Es wurde lediglich der bestehende Test für das Internet redaktionell aufbereitet und als Newsletter veröffentlicht.


    Mir wurde noch einmal versichert: "Sobald uns ein neues Testfahrzeug zur Verfügung steht, werden wir auf die Thematik mit dem Licht besonderes Augenmerk legen."


    Na dann.

    Soeben ist der ADAC-Newsletter vom 13.11.2025 erschienen. Darin befindet sich ein Test des neuen Oprl Frontera.


    Um es kurz zu machen: Die mir gegenüber vom ADAC-Testzentrum gemachten Ankündigungen/Versprechungen (Seite 12, #112) wurden nicht eingehalten. Es handelt sich um einen "Test"-Bericht ohne Tiefgang, der genauso gut aus der Feder von Opel stammen könnte. Die Problematik wurde mit keinem Wort erwähnt. Für mich ein kritikloser Jubel-Bericht. Ich bin total enttäuscht und werde das gegenüber dem ADAC auch deutlich zum Ausdruck bringen.

    KLICK

    Moin,


    das Kraftfahrtbundesamt ist dran. Hier eine Zwischennachricht vom 5.11.2025:


    "

    . . . vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Ich möchten Ihnen mitteilen, dass unsere Prüfungen und Untersuchungen zum Opel Frontera noch nicht final abgeschlossen sind. Sie werden informiert sobald ein abschliessendes Ergebniss vorliegt.


    Mit freundlichen Grüßen"

    Haben wir noch ein bisschen Geduld.

    Wie definierst Du denn die Straßenverhältnisse so schlecht, das Du dein Fahrzeug stehen lassen mußt? :/

    Erwartest du jetzt eine DIN-Norm von mir? Überlasse es einfach jedem Autofahrer, wie er die winterlichen Straßenverhältnisse beurteilt und ob er sich der Situation gewachsen fühlt. Ein Flachland-Bewohner legt sicherlich einen anderen Maßstab an als jemand, der wie du im Winter in der Eifel unterwegs ist.

    Was meinst Du denn damit? :/

    Ich musste bisher noch nie mein Fahrzeug wegen schlechter Straßenverhältnissen stehen lassen und ich bin hier in der Eifel im Winter schon öfters früh morgens vor dem Räumdienst unterwegs zum Nürburgring. :)

    Dann ist ja alles gut. Dann waren die Straßenverhältnisse offenbar noch nie so schlecht, dass du dein Fahrzeug stehen lassen musstest. Du musst das auch nicht auf dich und die Eifel beziehen; es gibt auch noch andere Regionen in Deutschland (und Österreich).

    Diesen lauten Knall hatte ich auch schon zweimal. Wirklich sehr laut. Ich habe die Geräusche Richtung Hinterachse verortet. Der Wagen ließ sich aber ganz normal weiterfahren. Deshalb habe ich aktuell nichts unternommen, lass aber in der Werkstatt mal nachschauen, wenn ich die Befestigung für das Notrad anbringen lasse.

    Ich habe mit meinem Schreiben an das Kraftfahrt-Blundesamt das Interesse dieser Behörde geweckt. Ich bin verhalten optimistisch, dass nun Bewegung in die Sache kommt.


    Hier der aktuelle Zwischenstand 18.9.:


    Sehr geehrter Herr ...


    vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt.


    Der Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeuge wird auf der Grundlage der UN Regelung Nr. 48 geprüft und genehmigt. Darin sind unter anderem die Anforderungen an Schaltungen und Anbringung festgelegt. Parkleuchten sind an Fahrzeuge mit einer länge bis 6m und einer Breite bis 2m optional, müssen jedoch einschaltbar sein bei ausgeschaltetem Motor. Dies gilt auch für die Begrenzung- und Schlussleuchte, wenn keine Parkleuchten vorhanden sind.


    Um Ihnen eine Aussage zum benannten Fahrzeug zu geben, muss ich die Genehmigung anfordern, dafür müsste ich Sie bitten die Genehmigungsnummer aus dem Fahrzeugschein mitzuteilen. Diese Angabe finden Sie im Feld K der Zulassungsbescheinigung Teil I.


    ....."


    Ich habe in meinen Schreiben an das KBA und an den ADAC auf die zahlreichen Beiträge in diesem Forum verwiesen, damit nicht der Eindruck entsteht, hier beschwert sich ein Einzelner mit einem "Montags-Auto". Das zeigt, wie wichtig es ist, hier nicht nur mitzulesen, sondern sich auch zuz äußern,


    Ich bleib dran.