Beiträge von casalingo

    Ich habe mit meinem Schreiben an das Kraftfahrt-Blundesamt das Interesse dieser Behörde geweckt. Ich bin verhalten optimistisch, dass nun Bewegung in die Sache kommt.


    Hier der aktuelle Zwischenstand 18.9.:


    Sehr geehrter Herr ...


    vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt.


    Der Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeuge wird auf der Grundlage der UN Regelung Nr. 48 geprüft und genehmigt. Darin sind unter anderem die Anforderungen an Schaltungen und Anbringung festgelegt. Parkleuchten sind an Fahrzeuge mit einer länge bis 6m und einer Breite bis 2m optional, müssen jedoch einschaltbar sein bei ausgeschaltetem Motor. Dies gilt auch für die Begrenzung- und Schlussleuchte, wenn keine Parkleuchten vorhanden sind.


    Um Ihnen eine Aussage zum benannten Fahrzeug zu geben, muss ich die Genehmigung anfordern, dafür müsste ich Sie bitten die Genehmigungsnummer aus dem Fahrzeugschein mitzuteilen. Diese Angabe finden Sie im Feld K der Zulassungsbescheinigung Teil I.


    ....."


    Ich habe in meinen Schreiben an das KBA und an den ADAC auf die zahlreichen Beiträge in diesem Forum verwiesen, damit nicht der Eindruck entsteht, hier beschwert sich ein Einzelner mit einem "Montags-Auto". Das zeigt, wie wichtig es ist, hier nicht nur mitzulesen, sondern sich auch zuz äußern,


    Ich bleib dran.

    Ist doch ganz einfach....

    Man fährt als ADAC Mitglied zum prüfzentrum vom ADAC...

    Im Prinzip eine gute Idee und wäre einen Versuch wert. Das Ergebnis könnte man an das KBA* und das ADAC-Testzentrum* weiterleiten. Die ganze Aktion kriegt natülich mehr Gewicht, wenn sich möglichst viele daran beteiligen.

    Ich habe vor kurzem einen Sicherheitscheck für meinem Berlingo bei einem mobilen Prüfdienst des ADAC gemacht. War sehr ausführllch (60 Min.) und kostete 49 Euro für Mitglieder. Die Lichtprüfung allein dürfte deutlich weniger kosten.


    *= Adressen auf Wunsch über PN

    Ich habe nochmal nachgehakt und nun diese Antwort vom ADAC bekommen:


    "Sehr geehrter . . .,

    vielen Dank für Ihre Rückantwort.

    Wir werden in nächster Zeit noch einen weiteren Frontera mit anderer Motorisierung und andere technisch verwandte Modelle von Stellantis testen. Dabei werden wir genau auf den von Ihnen genannten Punkt eingehen. Sollte sich dabei ebenfalls der Fehler zeigen, dass ein Standlicht nicht aktiviert bleibt, werden wir den Hersteller diesbezüglich kontaktieren. . . ."


    Sehr gut. Aber was, wenn der Hersteller wieder ein manipuliertes Fahrzeug zur Verfügung stellt???

    Ich habe eine Rückmeldung vom ADAC-Testzentrum bekommen:


    "Sehr geehrter .....

    bei uns im ADAC Autotest war bereits ein Opel Frontera vertreten.

    Den gesamten Bericht finden Sie unter www.adac.de/autotest <http://www.adac.de/autotest> . Laut Betriebsanleitung wird das Standlicht durch Drehen des linken Lenkstockhebels im Uhrzeigersinn aktiviert. Das war bei unserem Testfahrzeug so auch möglich und funktionierte einwandfrei. Wir empfehlen Ihnen die Funktion nochmal zu überprüfen und im Zweifel erneut bei einem Opel-Vertragspartner vorstellig zu werden.


    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen dienen zu können und wünschen allzeit gute Fahrt."


    Was folgern wir daraus? Da sind dem ADAC und vermutlich auch dem KBA spezielle Fahrzeuge vorgestellt worden. Das zeigt aber auch: Es ist technisch möglich. Deshalb sollten wir Opel mit dem Musterschreiben des ADAC in die Pflicht zur Nachbesserung nehmen.


    Ich werde den ADAC aber trotzdem noch mal anschreiben. Die Trickserei kann ich so nicht stehen lassen.

    Mein Händler nervt mich seit geraumer Zeit per Email und telefonisch, ich soll doch endlich den Zufriedenheitsbefragungsbogen ausfüllen.


    O-Ton: . . . "Im Nachgang erhalten Sie dann von meinem Chef noch einen 30€-Amazongutschein (bei positiver Bewertung mit mind. 8 Punkten)".


    Ist das nun ein Einzelfall oder gibt es den Versuch des Stimmenkaufs auch in anderen Autohäusern?