Aus dem ADAC-Newsletter vom 29.10.2025:
GJR Alpin.JPG
Demnach ist man versicherungsrechtlich im grünen Bereich, wenn man unterwegs vom Wintereinbruch überrascht wird. Eine andere Frage ist natürlich, ob die Straßenverhältnisse es ratsam erscheinen lassen, das Fahrzeug stehen zu lassen.
Beiträge von casalingo
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Ich mache es wie Achim.Haller (#82) und halte erstmal die Füße still. Die AHK für den Fahrradträger brauche ich erst im Frühjahr. Bis dahin sind hoffentlich mehrere Anbieter auf dem Markt.
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Diesen lauten Knall hatte ich auch schon zweimal. Wirklich sehr laut. Ich habe die Geräusche Richtung Hinterachse verortet. Der Wagen ließ sich aber ganz normal weiterfahren. Deshalb habe ich aktuell nichts unternommen, lass aber in der Werkstatt mal nachschauen, wenn ich die Befestigung für das Notrad anbringen lasse.
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Ich habe mit meinem Schreiben an das Kraftfahrt-Blundesamt das Interesse dieser Behörde geweckt. Ich bin verhalten optimistisch, dass nun Bewegung in die Sache kommt.
Hier der aktuelle Zwischenstand 18.9.:
Sehr geehrter Herr ...
vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Der Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeuge wird auf der Grundlage der UN Regelung Nr. 48 geprüft und genehmigt. Darin sind unter anderem die Anforderungen an Schaltungen und Anbringung festgelegt. Parkleuchten sind an Fahrzeuge mit einer länge bis 6m und einer Breite bis 2m optional, müssen jedoch einschaltbar sein bei ausgeschaltetem Motor. Dies gilt auch für die Begrenzung- und Schlussleuchte, wenn keine Parkleuchten vorhanden sind.
Um Ihnen eine Aussage zum benannten Fahrzeug zu geben, muss ich die Genehmigung anfordern, dafür müsste ich Sie bitten die Genehmigungsnummer aus dem Fahrzeugschein mitzuteilen. Diese Angabe finden Sie im Feld K der Zulassungsbescheinigung Teil I......"
Ich habe in meinen Schreiben an das KBA und an den ADAC auf die zahlreichen Beiträge in diesem Forum verwiesen, damit nicht der Eindruck entsteht, hier beschwert sich ein Einzelner mit einem "Montags-Auto". Das zeigt, wie wichtig es ist, hier nicht nur mitzulesen, sondern sich auch zuz äußern,
Ich bleib dran.
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Für kurze Zeit bietet Rameder in verschiedenen Regionen einen Rabatt von 200 Euro auf die Montagekosten an. Einfach mal googeln.
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Muss man die AHK eigentlich in den Fahrzeugschein eintragen lassen oder genügt das Mitführen der ABE?
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@ Malouk: Ich habe mir das Foto in deinem Thread #107 noch mal genau angeschaut. Täusche ich mich oder hast du da noch eine zusätzliche Tipp-Taste am Blinkerhebel?
Blinkerhebel Malouk.JPG Die fehlt bei mir -----> P1010112.JPG
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Ist doch ganz einfach....
Man fährt als ADAC Mitglied zum prüfzentrum vom ADAC...
Im Prinzip eine gute Idee und wäre einen Versuch wert. Das Ergebnis könnte man an das KBA* und das ADAC-Testzentrum* weiterleiten. Die ganze Aktion kriegt natülich mehr Gewicht, wenn sich möglichst viele daran beteiligen.
Ich habe vor kurzem einen Sicherheitscheck für meinem Berlingo bei einem mobilen Prüfdienst des ADAC gemacht. War sehr ausführllch (60 Min.) und kostete 49 Euro für Mitglieder. Die Lichtprüfung allein dürfte deutlich weniger kosten.
*= Adressen auf Wunsch über PN
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Ich habe nochmal nachgehakt und nun diese Antwort vom ADAC bekommen:
"Sehr geehrter . . .,
vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Wir werden in nächster Zeit noch einen weiteren Frontera mit anderer Motorisierung und andere technisch verwandte Modelle von Stellantis testen. Dabei werden wir genau auf den von Ihnen genannten Punkt eingehen. Sollte sich dabei ebenfalls der Fehler zeigen, dass ein Standlicht nicht aktiviert bleibt, werden wir den Hersteller diesbezüglich kontaktieren. . . ."
Sehr gut. Aber was, wenn der Hersteller wieder ein manipuliertes Fahrzeug zur Verfügung stellt???
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Auf meinem Schlüssel: SPARKMINDA und darunter - wie bei Shadowbiker - zwei Zeilen mit Buchstaben und Zahlen. Der QR-Code daneben ist beschädigt und lässt sich nicht auslesen.