Siehe Post #81 von Zorn. Dort ist der Link
Die Frage habe ich dem KBA auch gestellt?
Hier findest du allgemeine Informationen über Nachbesserungsrechte und im weiteren Verlauf das Musterschreiben:
Siehe Post #81 von Zorn. Dort ist der Link
Die Frage habe ich dem KBA auch gestellt?
Hier findest du allgemeine Informationen über Nachbesserungsrechte und im weiteren Verlauf das Musterschreiben:
Stand heute lt. Auskuinft meines Opel-Händlers: Immer noch keine Freigabe und auch kein Termin in Sicht.
Ich habe heute versucht, mit Hilfe der Makro-Einstellung an meiner Kamera das Rätsel zu lösen, die Zahlen zuzordnen und den QR-Code auszulesen. Hat leider nicht geklappt. Nur so viel ist erkennbar: Die Behauptung meines Opel-Händlers heute, dass es sich um die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) handelt, ist definitiv falsch. Soweit die Ziffern zu identifizieren sind, stehen sie in keinem Zusammenhang mit der FIN. Vielleicht also doch der Code für den Funkschlüssel?
Leider keine neuen Erkenntnisse bei meinem heutigen Besuch bei meinem Opel-Händler gewonnen. Im Gegensatz zu ihm. Denn der fiel aus allen Wolken; ihm war das Problem bisher nicht bekannt. Da lässt Stellantis seine Händler wie doof im Regen stehen und die bekommen den Frust der Kunden ab. Tut mir schon leid.
Morgen geht ein Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt Abt. Typengenehmigungserteilung zur Post, in dem ich die rechtmäßige Betriebserlaubnis wegen des fehlenden Standlichts (§ 17 StVO) anzweifel. Der ADAC erhält eine Durchrift mit der Bitte, die Betroffenen, unter denen sich sicherlich viele ADAC-Mitglieder befinden, bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu unterstützen.
Außerdem werde ich mit einem Musterbrief des ADAC meinen OPEL-Händler zur Mängelbeseitigung auffordern.
Über die Reaktionen werde ich hier berichten.
Hallo Wallboxuser,
vielleicht ist das der Code, den man zur Codierung des Zweitschlüssels benötigt.
Ich bin übermorgen bei meinem Opel-Händler und werde ihn danach fragen.
Also das ist schon starker Tobak, den Opel seinen Kunden zumutet. In der Bedienungsanleitung für den Frontera ist die Funktionsweise der Parkleuchte beschrieben (Handbuch Seite 87). Nur: Sie ist nicht in die Lichtanlage integriert und sie wird wohl auch nicht nachgebessert (s. Thread #62).
Andererseits lese ich aus § 51c STVZO keine Verpflichtung der Autobauer, eine Parkleuchte zu installieren. „An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein ……“ (§51c Abs. 2).
Dürfen heißt aber nicht müssen. Und was nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann, wenn es fehlt, auch nicht (vom TÜV) beanstandet werden. Es besteht lediglich die Pflicht, in bestimmten Situationen ein Parklicht einzuschalten. Wer also keine Parkleuchte hat, muss dann das Standlicht einschalten.
Bei meinen Recherchen unter „anwalt.org“ bin ich auf einen Fragesteller gestoßen, der behauptet, beim Meriva und Corsa werden schon seit vielen Jahren keine Parkleuchten mehr verbaut. Kann das jemand bestätigen?
Wie dem auch sei, ob Verpflichtung oder nicht – es bleibt die Irreführung oder besser Täuschung der Frontera-Käufer, denen ein funktionierendes Parkleuchtensystem vorgegaukelt wird. Da bin ich noch nicht mit fertig.
Du hast es auf den Punkt gebracht. Bei den von dir aufgezeigten Mängeln handelt es sich ja nicht um zu vernachlässigende Schönheitsfehler, sondern um das Fehlen von "zugesicherten Eigenschaften". Besonders ärgerlich ist dabei, dass Stellantis sich in Schweigen hüllt und auch perspektivisch keine Abhilfe in Aussicht stellt. Das kann sich der Konzern auch nur in Deutschland leisten. In den USA hätte Stellantis schon eine Sammelklage an der Backe.
Deinen Vorschlag, in diesem Forum erstmal Fakten zusammenzutragen, finde ich gut. Ein nächster Schritt könnte eine juristische Beratung durch den ADAC oder andere Rechtsschutzversicherungen oder die Verbraucherberatung sein. Das heißt, dass alle Betroffenen hier die Reaktion ihres Opel-Händlers auf ihre Beschwerden posten sollten. Bin auch für andere Vorgehensweisen offen.
Das Automatikgetriebe des Hybrid hat zusätzlich einen Niederdynamikmodus ("L"). In diesem Modus wird der Motor bei Bergabfahrten stärker abgebremst. Habe ich als Flachlandbewohner aber noch nicht ausprobieren können.
Auf Seite 121 der Bedienungsanleitung heißt es: "Vorsicht. Neufahrzeuge vor dem Ziehen eines Anhängers mindestens 987 km einfahren". Ich verstehe das als reine Fürsorge von Stellantis, Neufahrzeuge nicht mit einer AHK auszuliefern. (Scherz Ende).
Wie man auf diesen krummen Wert kommt, ist mir rätselhaft. Auch nach Umrechnung in Meilen gibt es keinen runden Wert, nämlich 613,29 mi.
Immerhin weiß ich dank der Eintragung in den Fahrzeugpapieren, dass ich irgendwann 1.250 kg ungebremst und 690 kg gebremst ziehen darf.
Da sich die Nebelschlussleuchte exakt dort befindet, wo demnächst die Kugelstange der AHK unter dem Wagen hervorkommen soll (s. Thread #22), macht es eigentlich Sinn, nur eine abnehmbare AHK zu verbauen, damit die Nebelschlussleuchte im Falle eines Falles deutlich sichtbar ihre Arbeit machen kann.
Ich wollte bei der Auslieferung des Fahrzeugs einen Zweitschlüssel für die Fernbedienung bestellen und am besten direkt mitnehmen. Fehlanzeige. Angeblich ist die Codierung noch nicht möglich. Zuhause fiel mir auf, dass ich keinen Anhänger mit Strichcode erhalten hatte. Das sei kein Problem, sagte mein Verkäufer am Telefon. weil die Informationen beim Autohaus hinterlegt seien. Ist nun auch der Anhänger dem Rotstift zum Opfer gefallen?
Ich werde nächste Woche das Autohaus aufsuchen und den besagten Anhänger mit Strichcode verlangen. Meiner Meinung nach ist dieses Teil ein wesentlicher Bestandteil und gehört zum Fahrzeug. Das ist mir so wichtig, weil ich den Zweitschlüssel evtl. bei einem näher gelegenen Opel-Händler anfertigen lassen möchte. Mal schauen, mein 50 km entfernter Opel-Händler wartet ja noch auf meine Bewertung.
Ach ja - der codierte Zweitschlüssel für meinen Berlingo kostete 180 Euro. Das ist aber mittlerweile 5 Jahre her.