Beiträge von casalingo

    Vielen Dank für deine Mühe. Ich konnte mich inzwischen bei NOZ registrieren und habe den Artikel gelesen.


    Wer sich nach der Lektüre entspannt zurücklehnt und sich damit zufrieden gibt, dass TÜV und Dekra bei der HU voraussichtlich keine Schwierigkeiten machen werden wegen des fehlenden Standlichtes ("was man ja sowieso nie braucht"), der erwacht spätestens, wenn er sein Fahrzeug verkaufen will. Der Sachmangel ist Fakt und dann mein Problem, auch wenn ich ihn nicht zu verantworten habe. Und verschweigen darf ich ihn auch nicht. Jeder Kaufinteressent wird, wenn ihn der Sachmangel nicht abschreckt, den Kaufpreis deutlich runterhandeln wollen.

    Ja, blöde paywall. Ich traue mich aber nicht, eine vollständige PDF zu veröffentlichen, wegen Urheberrecht.

    Kann ich verstehen.
    Ich habe kein Problem mit dem Bezahlen sondern ein technisches Problem. Beim Versuch, mich über Google oder Apple zu registrieren, bricht das System immer ab. Ich versuche es weiterhin.

    Ich habe auf der Seite des ADAC heute das Formular "Mängelmeldung" wegen des fehlenden Standlichtes ausgefüllt. Vermutlich werden die Meldungen aber nur zu statistischen Zwecken gesammelt. Ich verspreche mir nicht davon, dass das Problem aufgegriffen und weiterverfolgt wird, nachdem ja auch das ADAC-Prüfzentrum in München trotz mehrfacher Kontaktaufnahme nicht tätig wird.


    Klickt man das Feld neben Fahrzeug (optional) an, ploppt ein Fenster mit vielen Modellvarianten auf. Aufallend ist, dass die einzelen Modellvarianten schon nach kurzer Zeit durch neue Versionen ersetzt worden sind:


    Unbenannt.JPG


    Könnte bedeuten, dass die Fahrzeuge ab September 2025 wieder mit Standlicht ausgestattet sind. Kann das jemand bestätigen?


    @ Tomate: Ich kann deinen verlinkten Artikel aus der NOZ leider auch nicht öffnen. Den würde ich gern dem KBA und der AUTO BILD (rührt sich auch nicht) nachliefern.

    casalingo

    Was hat der TÜV denn nun zu seiner Feststellung gesagt?

    Ist es ein gravierender Mangel, oder ist das Fahrzeug trotz fehlendem Standlicht ohne Mängel? :/

    Es handelte sich um eine mobile Prüfstation des ADAC. Dem Prüfingenieur war das Problem bis dato nicht bekannt. Er vergewisserte sich nur, dass das Standlicht immer noch gesetzlich vorgeschrieben ist. Er war erstaunt, enthielt sich ansonsten aber eines Kommentars.
    Zum TÜV würde ich damit nicht fahren. Glaube zwar nicht, dass die mir das Fahrzeug sofort stilllegen würden, aber möglicherweise kämen andere Unannehmlichkeiten auf mich zu.

    Nach meiner Meinung kann man erst klagen, sobald ein tatsächlicher Schaden eingetreten ist.

    Wie sehen das die anderen?

    Ich glaube, man darf den Begriff "Schaden" nicht zu eng auslegen. Es muss nicht immer erst ein unmittelbarer materieller Schaden eingetreten sein wie das Beispiel der Software-Manipulation von VW zeigt. Die Verbraucherzentrale schreibt hierzu:


    Softwaremanipulation VW.JPG


    Ich würde das Fehlen eines gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattungsmerkmals schon als wesentlichen Mangel ansehen. Aber ich will hier keine Juristerei betreiben. Mir ging es nur darum, einen Weg aufzuzeigen. Greift die Verbraucherzentrale unser Anliegen auf, ist alles okay. Tut sie es nicht, haben wir es wenigstens versucht. In jedem Fall entstehen den Sammel-Klägern keine Kosten.


    Soviel ich weiss, müssten mindestens 50 LTeilnehmer zusammenkommen. Aber das und die Erfolgsaussichten - natürlich ohne Garantie - ließen sich vorab telefonisch klären.

    Der gestrige Lichttest in der mobilen Prüfstation des ADAC brachte das erwartete Ergebnis. Kein Standlicht vorhanden. Das Prüfungsprotokoll habe ich sofort an das KBA und das ADAC-Testzentrum in München weitergeleitet und mal angefragt, wann die Betroffenen denn mit einem Tätigwerden der Organisationen rechnen können. Immerhin sind seit meiner ersten Kontaktaufnahme inzwischen sieben Monate vergangen.


    Da habe ich mir gedacht, es kann nicht schaden, wenn ich die AUTO BILD über diesen Pfusch von Opel informiere. Das Automagazin hat gerade im Rahmen seines 40jährigen Jubiläums unter anderem eine imposante Erfolgsbilanz, was die Enthüllung von "Produktfehlern, Versagen und Pfusch ab Werk" anbelangt veröffentlicht. Das ließ mich hoffen, dort Gehör zu finden. Warten wir's ab.


    Ich beginne mich darüber hinaus für die Erhebung einer Sammelklage mit Hilfe der Verbraucherberatung zu erwärmen.


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    Ich denke, die Verbraucherzentrale wird nicht tätig, wenn sich nur eine Handvoll Betroffener meldet. Den Schritt müssten schon möglichst alle machen.


    Ich empfehle euch, mal unter www,sammelklagen.de zu googeln und euch das Kontaktformular anzuschauen.


    WER MACHT MIT? Können wir das im Vorfeld vielleicht hier mal feststellen?

    Vielen Dank für deine Info. Es ist gut zu wissen, dass die kurzfristige Anfertigung eines zweiten Funkschlüssels nicht unmöglich ist. Für mich eine gute Argumentationshilfe, wenn mein Händler behaupten sollte, dass es diese Möglichkeit noch nicht gibt. Das ist nach den Äußerungen meines Händlers (s. #26) leider nicht auszuschließen.


    Mein Schreiben mit Fristsetzung geht heute zur Post.


    Die kostenlose Erstauskunft für ADAC-Mitglieder von einen Rechtsanwalt (mit Entwurfschreiben) war übrigens sehr hilfreich.

    Bis jetzt warte ich darauf da es Lieferschwierigkeiten gibt. Wollte hiermit nur sagen, dass es generell Probleme gibt mit dem Schlüssellieferanten im AfterSales.

    Ich bewundere deine Geduld. Hoffentlich hast du noch nicht bezahlt.


    Die zahlreichen Mängel und Schwachstellen zeigen, dass Opel seinen Kunden mit dem Frontera ein "Bananen-Fahrzeug" verkauft hat: Es reift beim Kunden (oder auch nicht). ||

    Hallo Saemann,

    kannst du mir bitte das (ungefähre) Datum deiner Funkschlüsselbestellung angeben?

    Ich möchte mich nun an den ADAC für eine Erstberatung wenden. Wenn ich an deinem Beispiel darlegen kann, dass andere Kunden ihren Zweitschlüssel schon nach kurzer Zeit erhalten haben, wäre das für mich sehr hilfreich. (Nicht unbedingt für die Erstberatung, aber für die weitere Verfolgung meiner Ansprüche).

    Ja, ich habe meinen zweiten Funkschlüssel direkt bei Kfz Übergabe bestellt und konnte diesen nach ca 10 Tagen abholen.


    Bei meiner Bestellung am 9.5.2025 wollte ich auch den zweiten Funkschlüssel und die AHK gleich mitbestellen. Es hieß damals, das sei noch nicht möglich und ich sollte mich bis zur Auslieferung des Fahrzeugs gedulden. Das war Anfang August!