Also das ist schon starker Tobak, den Opel seinen Kunden zumutet. In der Bedienungsanleitung für den Frontera ist die Funktionsweise der Parkleuchte beschrieben (Handbuch Seite 87). Nur: Sie ist nicht in die Lichtanlage integriert und sie wird wohl auch nicht nachgebessert (s. Thread #62).
Andererseits lese ich aus § 51c STVZO keine Verpflichtung der Autobauer, eine Parkleuchte zu installieren. „An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein ……“ (§51c Abs. 2).
Dürfen heißt aber nicht müssen. Und was nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann, wenn es fehlt, auch nicht (vom TÜV) beanstandet werden. Es besteht lediglich die Pflicht, in bestimmten Situationen ein Parklicht einzuschalten. Wer also keine Parkleuchte hat, muss dann das Standlicht einschalten.
Bei meinen Recherchen unter „anwalt.org“ bin ich auf einen Fragesteller gestoßen, der behauptet, beim Meriva und Corsa werden schon seit vielen Jahren keine Parkleuchten mehr verbaut. Kann das jemand bestätigen?
Wie dem auch sei, ob Verpflichtung oder nicht – es bleibt die Irreführung oder besser Täuschung der Frontera-Käufer, denen ein funktionierendes Parkleuchtensystem vorgegaukelt wird. Da bin ich noch nicht mit fertig.