Beiträge von casalingo

    Wenn Stellantis und Opel auf Mängelanzeigen nicht reagieren, muss man nach anderen Wegen suchen. Bin selbst gespannt, wie die Reaktionen ausfallen.

    Entweder verdonneert das KBA OPEL zu einem Rückruf oder es hat an dem fehlenden Standlicht nichts auszusetzen. Letzteres würde mir dann ja hoffentlich schwarz auf weiß mitgeteilt, so dass ich das dem TÜV bei der HU unter die Nase halten kann ohne mich in lange Diskussionen verwickeln zu müssen.


    Was auch mal gesagt werden muss: Im Grunde bin ich mit dem Frontera sehr zufrieden. Das fehlende Standlicht hätte bei rechtzeitiger Kenntnis meine Kaufentscheidung wahrscheinlich nicht beeinflusst.

    Ich habe heute versucht, mit Hilfe der Makro-Einstellung an meiner Kamera das Rätsel zu lösen, die Zahlen zuzordnen und den QR-Code auszulesen. Hat leider nicht geklappt. Nur so viel ist erkennbar: Die Behauptung meines Opel-Händlers heute, dass es sich um die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) handelt, ist definitiv falsch. Soweit die Ziffern zu identifizieren sind, stehen sie in keinem Zusammenhang mit der FIN. Vielleicht also doch der Code für den Funkschlüssel?

    Leider keine neuen Erkenntnisse bei meinem heutigen Besuch bei meinem Opel-Händler gewonnen. Im Gegensatz zu ihm. Denn der fiel aus allen Wolken; ihm war das Problem bisher nicht bekannt. Da lässt Stellantis seine Händler wie doof im Regen stehen und die bekommen den Frust der Kunden ab. Tut mir schon leid.


    Morgen geht ein Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt Abt. Typengenehmigungserteilung zur Post, in dem ich die rechtmäßige Betriebserlaubnis wegen des fehlenden Standlichts (§ 17 StVO) anzweifel. Der ADAC erhält eine Durchrift mit der Bitte, die Betroffenen, unter denen sich sicherlich viele ADAC-Mitglieder befinden, bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu unterstützen.


    Außerdem werde ich mit einem Musterbrief des ADAC meinen OPEL-Händler zur Mängelbeseitigung auffordern.


    Über die Reaktionen werde ich hier berichten.

    Also das ist schon starker Tobak, den Opel seinen Kunden zumutet. In der Bedienungsanleitung für den Frontera ist die Funktionsweise der Parkleuchte beschrieben (Handbuch Seite 87). Nur: Sie ist nicht in die Lichtanlage integriert und sie wird wohl auch nicht nachgebessert (s. Thread #62).


    Andererseits lese ich aus § 51c STVZO keine Verpflichtung der Autobauer, eine Parkleuchte zu installieren. „An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein ……“ (§51c Abs. 2).


    Dürfen heißt aber nicht müssen. Und was nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann, wenn es fehlt, auch nicht (vom TÜV) beanstandet werden. Es besteht lediglich die Pflicht, in bestimmten Situationen ein Parklicht einzuschalten. Wer also keine Parkleuchte hat, muss dann das Standlicht einschalten.


    Bei meinen Recherchen unter „anwalt.org“ bin ich auf einen Fragesteller gestoßen, der behauptet, beim Meriva und Corsa werden schon seit vielen Jahren keine Parkleuchten mehr verbaut. Kann das jemand bestätigen?


    Wie dem auch sei, ob Verpflichtung oder nicht – es bleibt die Irreführung oder besser Täuschung der Frontera-Käufer, denen ein funktionierendes Parkleuchtensystem vorgegaukelt wird. Da bin ich noch nicht mit fertig.

    Du hast es auf den Punkt gebracht. Bei den von dir aufgezeigten Mängeln handelt es sich ja nicht um zu vernachlässigende Schönheitsfehler, sondern um das Fehlen von "zugesicherten Eigenschaften". Besonders ärgerlich ist dabei, dass Stellantis sich in Schweigen hüllt und auch perspektivisch keine Abhilfe in Aussicht stellt. Das kann sich der Konzern auch nur in Deutschland leisten. In den USA hätte Stellantis schon eine Sammelklage an der Backe.


    Deinen Vorschlag, in diesem Forum erstmal Fakten zusammenzutragen, finde ich gut. Ein nächster Schritt könnte eine juristische Beratung durch den ADAC oder andere Rechtsschutzversicherungen oder die Verbraucherberatung sein. Das heißt, dass alle Betroffenen hier die Reaktion ihres Opel-Händlers auf ihre Beschwerden posten sollten. Bin auch für andere Vorgehensweisen offen.

    Auf Seite 121 der Bedienungsanleitung heißt es: "Vorsicht. Neufahrzeuge vor dem Ziehen eines Anhängers mindestens 987 km einfahren". Ich verstehe das als reine Fürsorge von Stellantis, Neufahrzeuge nicht mit einer AHK auszuliefern. (Scherz Ende).

    Wie man auf diesen krummen Wert kommt, ist mir rätselhaft. Auch nach Umrechnung in Meilen gibt es keinen runden Wert, nämlich 613,29 mi.


    Immerhin weiß ich dank der Eintragung in den Fahrzeugpapieren, dass ich irgendwann 1.250 kg ungebremst und 690 kg gebremst ziehen darf.


    Da sich die Nebelschlussleuchte exakt dort befindet, wo demnächst die Kugelstange der AHK unter dem Wagen hervorkommen soll (s. Thread #22), macht es eigentlich Sinn, nur eine abnehmbare AHK zu verbauen, damit die Nebelschlussleuchte im Falle eines Falles deutlich sichtbar ihre Arbeit machen kann.