Daran finde ich folgende Stelle hochinteressant!
ZitatUnd dafür ist weder ein ECE-Prüfzeichen, noch ABE oder Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.
Das finde ich schon etwas merkwürdig.
Wo man sich doch sonst, wenn eine AHK für allerlei freigegeben ist, immer eine Stützlast-Angaben hat. Und die kann mitunter lächerlich klein sein. Womit man dann für Heckfahrradträger mit E-Bikes in Limit-Probleme kommt.
Ist aber dann wie hier gar keine AHK seitens des Fahrzeughersteller freigegeben - dann geht auf einmal jegliche Stützlast seitens des AHK-Hersteller!