Leider ist aus meinem Wahlkreis kein Bundestagsabgeordneter Mitglied des Verkehrsausschusses. Sonst hätte ich ihn gebeten, mal nachschauen zu lassen, womit man sich im KBA die Zeit vertreibt.
Standlicht und Parklicht vorhanden?
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Hallo, ich habe Mittwoch ,23.09.2029, meinen Frontera abgeholt. Ein Jahreswagen. Habe jetzt erst festgestellt, dass beiden den auch kein Standlich bzw Parklicht. ist aber neu durch
den Tüv gegangen.
Ich werde mal nochmal hinfahren und nachhaken.
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23.09.2029
dann holst du ihr wohl erst ab in 3 Jahren... ( Ironie off)
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Leider ist aus meinem Wahlkreis kein Bundestagsabgeordneter Mitglied des Verkehrsausschusses. Sonst hätte ich ihn gebeten, mal nachschauen zu lassen, womit man sich im KBA die Zeit vertreibt.
Ich werde dir berichten was Rauskommt am Gericht... Termin steht fest im November....
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Ok, hast Du dann auf Rückabwicklung geklagt?
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Hallo, ich habe Mittwoch ,23.09.2029, meinen Frontera abgeholt. ...
...dazu bitte dort eine Signatur mit den Daten anlegen (BEV / HYBRID / Ausstattung etc.):
https://www.frontera-forum.de/signature-edit/
ZitatHabe jetzt erst festgestellt, dass beiden den auch kein S....
...nicht von ungefähr dafür dieser thread weil "normal"!
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Ok, hast Du dann auf Rückabwicklung geklagt?
Rücktritt vom Kaufvertrag ... mit den ganzen Mängeln.. da der Händler nichts getan hat, und die Anderen Händler nichts machen wollten weil das Verfahren ja schon läuft...
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Ok, viel Glück! Bin gespannt...
Wäre natürlich auch interessant, bei welchem Gericht das läuft (die entscheiden ja gerne mal unterschiedlich...)
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Hab Deckungszusage bis zum OLG...
Anfangen tut es beim Landgericht.
Also seh ich das locker...
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Huhu, da bei meinem auch weder Parklicht nicht Standlicht vorhanden ist habe ich mir die Mühe gemacht und die Beleuchtungsvorschriften zu wälzen.
Da es sich um ein Typ genehmigtes Fahrzeug handelt sind die für dieses Fahrzeug gültigen Vorschriften in der UN ECE R48 zu finden.
Parklicht generell nur zulässig aber niemals vorgeschrieben.
Bei dem Standlicht, im Fachjargon als Begrenzungsleuchten bekannt, verhält es sich etwas komplexer.
Begrenzungsleuchten sind vorgeschrieben aber die Schaltvorschrift lautet wie folgt:
Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungsleuchten, die Schlussleuchten, die
gegebenenfalls vorhandenen Umrissleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Seitenmarkierungsleuchten
und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere amtliche Kennzeichen nur gleichzeitig ein- und
ausgeschaltet werden können.
Im weiteren gibt es noch ein paar Konkretisierungen allerdings betreffen die ehr die Kombinierbarkeit mit anderen Leuchten.Es gibt demnach keine Vorschrift die besagt das das Standlicht einzeln einschaltbar sein muss.