Ich dachte lange auch so, wie Du es hier beschreibst, habe inzwischen aber meine Meinung geändert, und denke inzwischen, IPU hat schon recht: Denn nicht nur die Funktionsfähigkeit, sondern auch das Vorhandensein wird lt. der Prüfliste gefordert. Jede Wette, dass das KBA zur Typgenehmigung auch ein Vorserienfahrzeug MIT Standlicht präsentiert bekam.
Ich bin wirklich gespannt, was riedus from ÖAMTC als Antwort erhalten wird!
Naja, nach dem Dokument ist es auch ein schwerer Mangel, wenn die Umrissleuchten fehlen.
Ich persönlich hatte bisher nur Fahrzeuge ohne Umrissleuchten. Die bekamen aber trotzdem TÜV. ![]()
Bzgl. des Vorserienmodells sind wir uns natürlich einig. ![]()
Hab mal recherchiert, ob man die Typgenehmigung irgendwo einsehen kann. Das scheint aber nicht vorgesehen zu sein. Und die scheint auch für ganz Europa in einem beliebigen EU-Land beantragbar zu sein. Das KBA hat also eventuell gar nichts damit zu tun gehabt.