Oh, ist das so? Ich dachte, nur mit Fernlicht nicht. Aber Abblendlicht blendet ja nicht!
Keine Ahnung, wie das rechtlich ist…
Eine Recherche bringt z.B. diesen Hinweis auf "anwalt.org":
ZitatDas Standlicht dient dazu, stehende Fahrzeuge für andere erkenntlich zu machen und nicht um die Fahrbahn auszuleuchten. Es strahlt wesentlich schwächer als Abblend- oder Fernlicht und leuchtet auch nur, wenn die anderen Beleuchtungen ausgeschaltet sind. Da das Abblendlicht deutlich zu hell ist, darf es nicht als Standlicht verwendet werden.
Quelle: https://www.anwalt.org/abblendlicht/
Da muss Opel wohl doch noch nachbessern...
EDIT: Ich habe jetzt auch die Faxen dicke, und habe meinen Verkäufer angeschrieben. Er möge doch bitte mit Opel klären, wie man das gesetzlich vorgeschriebene Standlicht einschaltet. Und wie man gedenkt, ohne Standlicht durch den TÜV zu kommen.
Mal sehen, wann ich Antwort erhalte.