Laut Punkt 4.2.1 sind fehlende Begrenzungsleuchten als schwerer Mangel einzustufen . Somit gibt es kein Pickerl.
Davon bin ich leider nicht überzeugt. Diese Punkte beziehen sich alle darauf, dass das, was im Auslieferungszustand da ist, auch funktionieren soll. Das Standlicht ist aber schon im Auslieferungszustand nicht da. Auch in Österreich gibt es mit Sicherheit sowas wie eine Typgenehmigung. Nur wenn dort Standlicht als vorhanden drinsteht, kann das fehlende Standlicht m.E. angemahnt werden.