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Zumindest bei der DEKRA wollen sie bei SK Gutachten auch immer das Gutachten des technischen Dienstes dazu haben bevor sie die Auflastung eintragen.
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Was meinst Du mit "eintragen"? In den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eintragen?
Das kann doch die Dekra gar nicht machen, sondern nur die Zulassungsstelle, oder bin ich da jetzt falsch infomiert? Von den Prüfstellen bekommst Du meines Wissens "nur" eine Bescheinigung nach § 13 FZV.