Standlicht und Parklicht vorhanden?

  • Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 51 StVZO) ist Standlicht vorgeschrieben.

    Was meint ihr: Wenn bei einem nächtlichen Notfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Auto beleuchtet sein muss, geht das dann auch mit Abblendlicht, sodass die Intention des §51 erfüllt ist?

    Kann denn der TÜV die Zulassung eines unveränderten Fahrzeugs widerrufen?

  • Frage 1: Ja. Mit Abblendlicht oder Warnblinker.

    Frage 2: nein. Ist auch kein Mangel. Es muss nur funktionieren, was auch da ist.

    Fahrzeug: Anfangs Frontera Electric Edition 44kWh, schwarz mit weißem Dach, Tech- und Komfort-Paket, Spitzname „Lurchi“. Bestellt 7/2024, zugelassen 5/2025.

    Gewandelt 5/2026 in "Lurchi II". Daher seit 7/2026 Frontera Electric Ultimate Extended Range, weiß mit schwarzem Dach, Winterpaket & Allwetterreifen.


    Fahrer: Ein bzgl. seines Opel-Experiments erst ernüchterter, dann aber durch Opels professionellen Umgang mit der Wandlung wieder versöhnter Besitzer.