Stand denn das Parklicht explizit in der verbindlichen Bestellung?
Wenn nicht und die ganze Sache "regelkonform" ist, ist die Klage aussichtslos.
Es geht bei mir nicht nur um ein parklicht...
Es sind etliche Sachen....
Und ich esse auch Popcorn und lass mich überraschen was nun das Landgericht zu den ganzen Mängeln sagt, und was entschieden wird.