Was genau hat denn der Verkäufer davon, wenn er das macht?
Die Kohle hat er dann doch schon, oder?
Was genau hat denn der Verkäufer davon, wenn er das macht?
Die Kohle hat er dann doch schon, oder?
Er vermeidet eine Klage vor Ablauf der Gewährleistungsfrist.
wäre es vielleicht eine Idee, sich vom Verkäufer, dessen Gewährleistung häufig vor dem ersten TÜV ablaufen wird, vorher erklären zu lassen, dass dieser insofern - untechnisch gesprochen - bis zum Abschluss des ersten TÜV auf die Verjährung verzichtet?
Frag Dich doch mal einfach selbst zu Deiner Idee: Was meinst Du, welcher Verkäufer sich freiwillig darauf einlassen wird?
Na?
Siehste.