Nachdem ich das nicht funktionierende Standlicht beanstandet hatte, bekam ich von meiner Werstatt folgende Mitteilung:
Nach Rücksprache mit dem Leiter des Kundendienstes und gemäß den Anweisungen des Herstellers können wir Ihrer Reklamation nicht nachkommen, da wir uns an die Anweisungen des Herstellers halten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich über den Opel-Kundendienst zu beschweren.
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Nur mal so am Rand: Diese Aussage ist falsch.
Die Sachmängelhaftung (vulgo "Gewährleistung") ist ein EU-gesetzliches Recht, das Du ggü. Deinem Vertragspartner hast. Das ist der Händler, denn von dem hast Du das Fahrzeug gekauft, nicht direkt von Opel.
Ich würde Dir auch empfehlen, ggf. ggü. dem Händler zu Felde zu ziehen, nicht ggü. Stellantis. Ist rechtlich viel einfacher - auch, weil Du dem Händler ggü. immer sagen kannst: "ist nicht gegen Sie persönlich, aber so ist halt die Rechtslage, daher muss ich mich an Sie halten. Aber ich unterstütze Sie gerne bei Ihren daraus folgenden Regressansprüchen ggü. Stellantis".
Bei mir hats auf diese Weise funktioniert - sogar ohne Rechtsstreit mit dem Händler, weil Stellantis ggü. dem Händler gleich klein beigegeben hat.