Nein
Standlicht und Parklicht vorhanden?
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Übrigens: Eine Info hätte ich noch:
Wenn man Licht braucht beim Parken, kann man sich folgendermaßen behelfen:
- Zündschlüssel abziehen
- solange er noch "nachleuchtet", den Lichthebel auf Stellung Abblendlicht drehen.
- Fahrzeug verschließen und feiern gehen.
- Der Frontera lässt jetzt unbegrenzte Zeit das Abblendlicht an (was vom Batterieverbrauch nicht so schlimm ist wie es klingt, dank LEDs).
Rechtlich ist das zwar immer noch nicht das vermisste Standlicht, aber ggf. in manchen Situationen besser, als ihn ohne Beleuchtung stehen zu haben.
Also bei mir ging mit diesem Weg nach einigen Minuten das Licht aus. Klappt das vielleicht auch bei anderen nicht?
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Ist bei mir auch so.
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Das Licht geht nach exakt 10 Minuten aus.
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Oh, dann tut es mir sehr leid, wenn ich eine falsche Info verbreitet haben sollte.
Ich kann es leider nicht mehr ausprobieren, weil ich den Wagen ja nicht mehr habe.
Aber, ja, es kann schon stimmen wie Ihr es beschreibt - 10min. habe ich damals wohl nicht gewartet…
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Hier haben doch schon einige an das KBA geschrieben und meines Wissens keine Antwort erhalten. Ist auch jemand schon mal auf die Idee gekommen, zu dem Thema eine IFG - Anfrage beim KBA zu stellen?
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Ich bin auch einer von denen, die anfragten und nach der Eingangsbestätigungsmeldung nichts mehr erhielten.
Von der IFG-Geschichte wusste ich bislang nichts!
Läuft über http://www.fragdenstaat.de", richtig?
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Das kann jeder selbst machen, wenn ich Paragraph 1 Absatz 1 IFG richtig verstanden habe:
(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber der Zugang verweigert werden (steht auch irgendwo im Gesetz).