Den Tüv stört das nicht vorhandene Standlicht nicht, keine Sorge. Der prüft nur auf individuelle Mängel, aber nicht, ob die Typzulassung korrekt abgelaufen ist (das müsste das KBA machen, wenn es es denn täte).
Beiträge von Tom ate
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Was soll ich da noch mit dem Händler besprechen, wenn er klipp und klar jede weitere Mängelbeseitigung verweigert und mich klallhart an den Hersteller verweist? Die Beschwerde bei der Verbraucherschutzbehörde ist gegen den Verkäufer gerichtet. Sorry, wenn das falsch rübergekommen sein sollte. Zum Glück bin ich noch in der Frist der Beweislastumkehr, wegen den undichten Türen bei Starkregen.
Dann passts ja, wenn Du Dir Unterstützung ggü. dem Verkäufer geholt hast! Das war für mich nicht eindeutig gewesen...
Und ja, reden brauchst Du mit dem nicht mehr. Da helfen jetzt nur Taten.
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Die Sachmängelhaftung findet sich im BGB.
Für Deutschland: Selbstverständlich!
Aber hier ging es im ein in Spanien (Mallorca) gekauftes Fahrzeug. Und darum
wollte ich nicht aufs BGB verweisen. Kenne aber auch die spanische nationale Gesetzgebung zu wenig. Daher mein Hinweis auf die EU (denn auch in Spanien gibt es ein Equivalent zur deutschen Sachmängelhaftung, sonst wäre Spanien nicht in der EU).
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Nachdem ich das nicht funktionierende Standlicht beanstandet hatte, bekam ich von meiner Werstatt folgende Mitteilung:
Nach Rücksprache mit dem Leiter des Kundendienstes und gemäß den Anweisungen des Herstellers können wir Ihrer Reklamation nicht nachkommen, da wir uns an die Anweisungen des Herstellers halten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich über den Opel-Kundendienst zu beschweren.
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Nur mal so am Rand: Diese Aussage ist falsch.
Die Sachmängelhaftung (vulgo "Gewährleistung") ist ein EU-gesetzliches Recht, das Du ggü. Deinem Vertragspartner hast. Das ist der Händler, denn von dem hast Du das Fahrzeug gekauft, nicht direkt von Opel.
Ich würde Dir auch empfehlen, ggf. ggü. dem Händler zu Felde zu ziehen, nicht ggü. Stellantis. Ist rechtlich viel einfacher - auch, weil Du dem Händler ggü. immer sagen kannst: "ist nicht gegen Sie persönlich, aber so ist halt die Rechtslage, daher muss ich mich an Sie halten. Aber ich unterstütze Sie gerne bei Ihren daraus folgenden Regressansprüchen ggü. Stellantis".
Bei mir hats auf diese Weise funktioniert - sogar ohne Rechtsstreit mit dem Händler, weil Stellantis ggü. dem Händler gleich klein beigegeben hat.
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Du hast die Frage von Wallboxuser nicht beantwortet: Warum glaubst Du, dass der Frontera das von Dir genannte haben resp. können müsste?
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Was meinst Du mit Deiner Frage? Welche Dateien?
Oder meintest Du, ob weitere Bilder von Ladeverläufen noch nötig sind?
Falls das Deine Frage war: Danke für die Photos! Ich werde sie mit meinen bisherigen Daten abgleichen.
Weitere Photos sind aber aktuell nicht mehr nötig. Danke an alle!
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Gute Idee!
Werde ich als schnelle "Notfallmaßnahme" testen, sollte es mal auftreten...
Testergebnis aber frühestens in ein paar Monaten!
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Puh, ich glaube bevor ich das volle Abblendlicht eingeschaltet lasse....
Was spricht dagegen? Der Stromverbrauch? Du hast doch einen GS, da ist doch alles LED...
Da sollten ein paar Stunden doch von der Batterie her problemlos möglich sein, oder?
Ist schon echt schräg, dass wir uns bei neuen Autos solche Gedanken machen müssen...
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..was nur leider einer eventuellen Park-/Standlichtnutzungspflicht nicht Genüge täte…
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Frage 1: Ja. Mit Abblendlicht oder Warnblinker.
Frage 2: nein. Ist auch kein Mangel. Es muss nur funktionieren, was auch da ist.