Da wir alle nicht wissen, wie es der eigene TÜV bewerten wird: wäre es vielleicht eine Idee, sich vom Verkäufer, dessen Gewährleistung häufig vor dem ersten TÜV ablaufen wird, vorher erklären zu lassen, dass dieser insofern - untechnisch gesprochen - bis zum Abschluss des ersten TÜV auf die Verjährung verzichtet?
Hier war doch ein Mitglied mit gutem Kontakt zu einem Verkehrsrechtsanwalt. Geht so etwas vielleicht und wäre das praktikabel?