Beiträge von Wallboxuser

    Ist die Zündung schon aus, lässt sich nichts einschalten. Auch nicht das Multimediasystem, Lüftung, Klima (so wie ich das hier mal gelesen habe) oder ?

    Leider kann ich das nicht testen, da mein "Frontera Electric Extended Range" erst im 1. Quartal 2026 produziert wird.

    Zumindest beim Electric ist es wohl noch ein bisschen anders.

    Wenn das Auto abgeschlossen ist und man anfängt zu laden, wird das Hauptdisplay automatisch eingeschaltet und zeigt den Ladestand und die voraussichtliche Dauer an. Da ist also bei Ausschalten der Zündung nicht alles aus. Außerdem funktioniert Opel Connect meines Wissens auch bei ausgeschalteter Zündung. Das Auto ist also bei Ausschalten der Zündung nicht elektrisch "tot"; da arbeiten noch tausend Sensoren. Deshalb habe ich noch Hoffnung, dass mein Vorschlag ohne Hardwarenachrüstung möglich ist.

    Das Abblendlicht bleibt ja an, wenn man in Schlüsselposition 2 den Lichthebel auf "ein" stellt und dann den Schlüssel abzieht.


    Ich würde das Standlicht anlassen, wenn man den Schlüssel in Position 1 dreht und dann den Lichthebel auf "ein" dreht. Geht viel schneller als irgendwelche Menüs.

    Leider weiß nur Opel, wie stark am Lichthebel gespart wurde, und ob das mit der vorhandenen Verkabelung überhaupt möglich wäre.

    Der Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeuge wird auf der Grundlage der UN Regelung Nr. 48 geprüft und genehmigt. Darin sind unter anderem die Anforderungen an Schaltungen und Anbringung festgelegt. Parkleuchten sind an Fahrzeuge mit einer länge bis 6m und einer Breite bis 2m optional, müssen jedoch einschaltbar sein bei ausgeschaltetem Motor. Dies gilt auch für die Begrenzung- und Schlussleuchte, wenn keine Parkleuchten vorhanden sind.

    Wir haben das Dokument ja schon geprüft. Parkleuchten sind tatsächlich optional, aber Standleuchten nicht. Steht in der Regulation deutlich drin.


    Standleuchten, Position 6.9: Mandatory on all motor vehicles (Pflicht an allen Motorfahrzeugen)

    Parkleuchten, Position 6.12: On motor vehicles not exceeding 6 m in length and not exceeding 2 m in width, optional. (Keine Pflicht an Fahrzeugen unter 6 Meter Länge und 2 Meter Breite).


    Unser Problem ist ja, dass die Standleuchten nicht einschaltbar sind. Parkleuchten wären ja nur eine nette Dreingabe.

    Habe meinen Opelhändler noch mal angeschrieben mit Hinweis auf die UN-Regulation und mit der Bitte, Opel erneut zu kontaktieren.

    Auch in der Edition ist "Auto" verbaut. Und wir sind uns alle seit etwa hundert Beiträgen einig, dass nur der Schalter fehlt, der das Tagfahrlicht auch bei Ausschalten und Verlassen des Fahrzeugs weiter leuchten lässt. ;)

    Ich denke Standlicht hat er schon, es könnten evtl. die kleinen Tagfahrlichter sein?

    Aber sie müssten halt auch alleine schaltbar sein, ohne das Abblendlicht, das dürfte doch nicht so schwierig in der Umsetzung sein? :/

    Dass die Hardware für das Standlicht da ist, ist unstrittig. Es ging jetzt um die Frage, ob Stellantis die Schaltfunktion für das Standlicht nachrüsten muss. Dem UN-Dokument zufolge ist die Antwort eindeutig: JA. Ohne Standlicht hätte keine Typgenehmigung erteilt werden dürfen.

    Danke für dieses Dokument ECE R48, da steht ja genau drin was wir suchen. :love:


    Standlicht heißt "Front Position Light" bzw. "Rear Position light". Und sieh mal einer an, was hier in Punkt 6.9 auf Seite 51 der UN Regulation steht: "Mandatory on all motor vehicles". Also Pflicht für alle Motorfahrzeuge. Da muss Stellantis also ordentlich getrickst haben, um eine Typgenehmigung zu bekommen. :cursing:

    Ich dachte lange auch so, wie Du es hier beschreibst, habe inzwischen aber meine Meinung geändert, und denke inzwischen, IPU hat schon recht: Denn nicht nur die Funktionsfähigkeit, sondern auch das Vorhandensein wird lt. der Prüfliste gefordert. Jede Wette, dass das KBA zur Typgenehmigung auch ein Vorserienfahrzeug MIT Standlicht präsentiert bekam.

    Ich bin wirklich gespannt, was riedus from ÖAMTC als Antwort erhalten wird!

    Naja, nach dem Dokument ist es auch ein schwerer Mangel, wenn die Umrissleuchten fehlen.

    Ich persönlich hatte bisher nur Fahrzeuge ohne Umrissleuchten. Die bekamen aber trotzdem TÜV. ;)

    Bzgl. des Vorserienmodells sind wir uns natürlich einig. 8)


    Hab mal recherchiert, ob man die Typgenehmigung irgendwo einsehen kann. Das scheint aber nicht vorgesehen zu sein. Und die scheint auch für ganz Europa in einem beliebigen EU-Land beantragbar zu sein. Das KBA hat also eventuell gar nichts damit zu tun gehabt.

    Laut Punkt 4.2.1 sind fehlende Begrenzungsleuchten als schwerer Mangel einzustufen . Somit gibt es kein Pickerl.

    Davon bin ich leider nicht überzeugt. Diese Punkte beziehen sich alle darauf, dass das, was im Auslieferungszustand da ist, auch funktionieren soll. Das Standlicht ist aber schon im Auslieferungszustand nicht da. Auch in Österreich gibt es mit Sicherheit sowas wie eine Typgenehmigung. Nur wenn dort Standlicht als vorhanden drinsteht, kann das fehlende Standlicht m.E. angemahnt werden.

    Hallo, ich wollte nachfragen wie lange ist eigentlich das mitgelieferte Lade- Kabel und wo kann man es am besten im Auto unterbringen?

    Das bei mir mitgelieferte Kabel hat 6 Meter, dreiphasig, in schickem Rot, ohne Tasche (nur so'n durchsichtiger Plastikbeutel war drum), und wird ganz praktisch unter dem Laderaumboden verstaut. Dazu isser doch schließlich da. ;)


    Ich habe mir noch ein zweites, einphasiges gekauft, um an weniger sonnigen Tagen mit 3,6 kW laden zu können, weil meine Wallbox kein PV-Überschussladen unterstützt. Auch das passt in den großzügig bemessenen Zwischenboden, direkt neben Warndreieck und Verbandkasten.