Alles anzeigen...meine Vermutung ist Lieferschwierigkeiten von Stellantis Seite, in der Zeit wo das Auto steht läuft die Garantie weiter usw.
Wenn dann was ist, bekomme ich die lange Nase gezeigt, sorry aber ich muß mir meinen Frust von der Seele schreiben
Gibt es nicht Garantieleistungen, die in einer gewissen Zeit erledigt sein müssen
Ich weiß echt nicht weiter
Irgendwo habe ich hier geschrieben, mir ist beim Lesen schlecht geworden
Aber ich bin sehr sehr gerne mit dem Auto gefahren
Liebe Grüße
Das tut mir so leid für Dich!!
Und ja, das stimmt natürlich, dass die Garantie weiterläuft. Aber bis Dez. 27 ist ja schon noch Zeit, sooo lange werden die Dir keinen kostenlosen Leihwagen geben wollen - sprich, die werden sich schon rühren in den nächsten Monaten.
Garantieleistungen müssen meines Wissens übrigens nicht in einer gewissen Zeit behoben werden. Ich kenne zumindest keinen Hersteller, der das in seinen Garantiebedingungen drin hat.
Was Du aber nutzen kannst, ist die gesetzliche Gewährleistung. Die hast es immer, zusätzlich und unabhängig von der Garantie, und ggü. dem Verkäufer, also dem Händler, nicht ggü. dem Hersteller.
Um nach Gewährleistungsrecht Deine Rechte zu wahren, müsstest Du dem Händler jetzt eine (schriftliche) Nachbesserungsfrist setzen, bis zu der er Dein Auto wieder flott bekommen muss. Üblich sind 2 Wochen. Sei gnädig und gib ihm 3.
Wenn er das nicht schafft, kannst Du auf Wandlung bestehen - sprich er muss Dir Deinen Wagen zu Deinem damaligen Kaufpreis abzgl. 5% pro 10.000km zurücknehmen - Du hättest also mit Deinen knapp 7.000km einen Verlust zum damaligen Kaufpreis von ca. 3%, sprich, Du bekommst fast den kompletten Kaufpreis zurück. Und da kann er dann auch nicht mehr sagen, dass er jetzt den Wagen repariert bekommen würde - wenn seine Nachbesserungsfrist erfolglos abgelaufen ist, ist es vorbei mit reparieren. Dann kannst Du auf Wandlung bestehen. Punkt Ende.
Auf diesem Weg habe ich meinen Wagen gewandelt.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, machs zusammen mit einem Anwalt. Oder wenn Du im ADAC bist, hole Dir dort kostenfreie Rechtsberatung.
Aber an sich, wenn Du Dich ein bisschen ins Gewährleistungsrecht eingelesen hast, und stur diesen Weg verfolgst egal was für tolle Ideen Händler und/oder Hersteller in der Zwischenzeit haben mögen, dann klappt das auch allein (nur sage dem Händler auf jeden Fall immer, dass Du anwaltlich beraten bist. Weil der muss in dem Formular für sein Wandlungs-Gesuch an den Hersteller ankreuzen, ob Du das allein oder mit Anwalt machst...).
Viel Erfolg Dir - und gute Nerven - und hier immer gerne den Frust von der Seele schreiben! ![]()