Ich habe bisher noch nie einen Hinweis von meinem Händler für eine Rückrufaktion erhalten! Die letzte war per Zufall als ich bei einem anderen FOH hier vor Ort war und er mir die E-toggle Rückrufaktion für Softwareudate nannte. Die 2.te heute hier aus dem Forum, habe die FIN eingegeben und siehe da, Rückrufaktion KV7 !! ![]()
Jetzt stellt sich mir die Frage, wann hat der Händler / Opel die Pflicht und in welchem Zeitrahmen den Inhaber des KFZ zu informieren ? Bei meinem Audi ging das immer recht schnell mit Anschreiben.
Gruß an alle
Donny