Nein leider nicht, das täuscht wohl auf dem Foto.

Standlicht und Parklicht vorhanden?
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Kurzer Zwischenstand, hier die Rückmeldung von der ÖAMTC Technik:
Sehr geehrter Herr X,
bezugnehmend auf ihre Anfrage hat mir die Redaktion der „Autotouring“ mitgeteilt, dass sie das Fahrzeug noch nicht zum Testen hatten aber sobald dies der Fall ist, dann besonderes Augenmerk auf die Scheinwerfer legen werden.
Ich kenne das Fahrzeug nicht im Detail und es wäre interessant zu wissen, was der Importeur also Stellantis zu diesem Punkt sagt. In der Regel werden solche Sachen bei der Fahrzeughomologation geprüft und es ist kaum vorstellbar, dass hierbei ein Serienfehler vorhanden wäre.
In der Regelung ECE R48 ist klar definiert, wie eine Fahrzeugbeleuchtung auszusehen hat.
https://www.tralert.com/de/beleuchtungsbegriffe/ece-r48/
Mit besten Grüßen verbleibt, Y
Mich beschleicht mittlerweile auch ein wenig die Vermutung, dass sich vielleicht EU-weit etwas geändert hat und das KFG in der jetzigen Form nicht mehr so ganz stimmt - wissen tu ich's halt nicht.
Danke für dieses Dokument ECE R48, da steht ja genau drin was wir suchen.
Standlicht heißt "Front Position Light" bzw. "Rear Position light". Und sieh mal einer an, was hier in Punkt 6.9 auf Seite 51 der UN Regulation steht: "Mandatory on all motor vehicles". Also Pflicht für alle Motorfahrzeuge. Da muss Stellantis also ordentlich getrickst haben, um eine Typgenehmigung zu bekommen.
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Ich denke Standlicht hat er schon, es könnten evtl. die kleinen Tagfahrlichter sein?
Aber sie müssten halt auch alleine schaltbar sein, ohne das Abblendlicht, das dürfte doch nicht so schwierig in der Umsetzung sein?
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Ich denke Standlicht hat er schon, es könnten evtl. die kleinen Tagfahrlichter sein?
Aber sie müssten halt auch alleine schaltbar sein, ohne das Abblendlicht, das dürfte doch nicht so schwierig in der Umsetzung sein?
Dass die Hardware für das Standlicht da ist, ist unstrittig. Es ging jetzt um die Frage, ob Stellantis die Schaltfunktion für das Standlicht nachrüsten muss. Dem UN-Dokument zufolge ist die Antwort eindeutig: JA. Ohne Standlicht hätte keine Typgenehmigung erteilt werden dürfen.
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Dass die Hardware für das Standlicht da ist, ist unstrittig. Es ging jetzt um die Frage, ob Stellantis die Schaltfunktion für das Standlicht nachrüsten muss. Dem UN-Dokument zufolge ist die Antwort eindeutig: JA. Ohne Standlicht hätte keine Typgenehmigung erteilt werden dürfen.
Bei eingeschaltetem Abblendlicht muss ja auch das Standlicht automatisch mitleuchten, was es ja auch tut wenn das TFL auch als Standlicht zählt.
Dann stellt sich doch nur noch die Frage, ob es für die Typgenehmigung erlaubt ist das beim abgestellten Fahrzeug beim Einschalten des Standlicht das Abblendlicht immer mit leuchtet?
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Neue Info vom ADAC auf meine erneute Meldung
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Habe mich auch mal mit dem Thema genauer beschäftig.
Insbesondere zum baugleichen Citroen C3 Aicross. Auch hier ist die Sachlage so, dass die ausgelieferten Fahrzeuge am Blinkerhebel kein Standlichtsymbol haben.
Bei der Präsentation vor vielen Monaten für die Presse in Barcelona ist das Symbol noch da:
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Und beim Händler (aktuelles Video) fehlt das Symbol:
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Und jetzt das interessante dabei:
In der Bedienugsanleitung (die übrigens viel viel besser mit Symbolen und Erklärungen ausgestattet ist) auf Seite 59 wird von verschiedenen Hebeln gesprochen und diese sind auch abgebildet.
Unterschied: ist das Symbol nicht da und der Hebel steht auf AUTO, geht das Standlicht automatisch an, wenn die Umgebung zu dunkel ist. Beschrieben auf der Seite 19 und 61.
Könnte es sein, dass das auch so im Parktmodus ist ?
Aktuelle Bedienungsanleitung zum C3 Aircross: https://service.citroen.com/ddb/index.html?lang=de_de
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Ich habe festgesellt das das TFL etwas schwächer geschaltet wird, auf der Seite wo der Blinker eingeschaltet wird.
Das könnte dann auch die gleiche Leuchtstärke sein für das Standlicht?
Es fehlt also nur ein Schalter!
Es gibt ja laut BA zwei Ausführungen des Lichtschalters:
In meiner GS-Ausstattung ist leider der mit der AUTO-Funktion verbaut.
Hat Jemand die Edition-Ausstattung und dann die OFF-Funktion verbaut?
Eine Kombination beider Schalter und einer separaten Schaltmöglichkeit für das Standlicht wären dann optimal!
Das könnte dann z.B. so ähnlich aussehen:
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Ich habe festgesellt das das TFL etwas schwächer geschaltet wird, auf der Seite wo der Blinker eingeschaltet wird.
Das könnte dann auch die gleiche Leuchtstärke sein für das Standlicht?
Es fehlt also nur ein Schalter!
Es gibt ja laut BA zwei Ausführungen des Lichtschalters:
In meiner GS-Ausstattung ist leider der mit der AUTO-Funktion verbaut.
Hat Jemand die Edition-Ausstattung und dann die OFF-Funktion verbaut?
Eine Kombination beider Schalter und einer separaten Schaltmöglichkeit für das Standlicht wären dann optimal!
Das könnte dann z.B. so ähnlich aussehen:
Auch in der Edition ist "Auto" verbaut. Und wir sind uns alle seit etwa hundert Beiträgen einig, dass nur der Schalter fehlt, der das Tagfahrlicht auch bei Ausschalten und Verlassen des Fahrzeugs weiter leuchten lässt.
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In der Bedienugsanleitung (die übrigens viel viel besser mit Symbolen und Erklärungen ausgestattet ist) auf Seite 59 wird von verschiedenen Hebeln gesprochen und diese sind auch abgebildet.
Unterschied: ist das Symbol nicht da und der Hebel steht auf AUTO, geht das Standlicht automatisch an, wenn die Umgebung zu dunkel ist. Beschrieben auf der Seite 19 und 61.
Könnte es sein, dass das auch so im Parktmodus ist ?
Aktuelle Bedienungsanleitung zum C3 Aircross: https://service.citroen.com/ddb/index.html?lang=de_de
...wenn der Hebel auf AUTO steht und es wird dunkel, geht das Abblendlicht zusätzlich zum Tagfahrlicht an.
Angenommen, das TFL wäre identisch mit dem Standlicht, könnte man also sagen, dann sind im Endeffekt das Standlicht UND das Abblendlicht an.
Aber nach Abstellen des Fahrzeugs (also im Parkmodus) geht alles aus, man kann aber durch Schalterstellung auf "Abblendlicht" im richtigen Moment alle Lichter (also TFL/Standlicht UND Abblendlicht eingeschaltet lassen. Aber eben nicht das TFL/Standlicht OHNE das Abblendlicht.