Standlicht und Parklicht vorhanden?

  • Aber warum schreibt denn weder Opel, noch ADAC oder sonst wer, das sich das Gesetz geändert hat und deswegen alles ok ist? Die nennen einfach keine Rechtsgrundlage.

    Das frage ich mich auch. An eine Gesetztesänderung glaube ich übrigens nicht. Das wäre durch die Presse gegangen.

    - Beim ADAC war es (bei meinem Ansprechpartner) pures Verlassen auf die Zulassung. Der sagt, ein zugelassenes Auto ist erstmal prinzipiell ok, und solange nicht vorhandenes „kaputt“ ist, muss es also weiter ok sein.

    - Bei Stellantis: Evtl. „Frechheit siegt“? Oder sie gehen intern davon aus, dass das Abblendlicht das abdecken würde? Evtl. ist das sogar so - vielleicht zwar vom Gesetzgeber nicht so gedacht, aber durch eine Formulierungsschwäche so auslegbar?

    Ich hoffe weiter aufs KfBA und dessen hoffentlich irgendwann mal eindeutige Aussage.

    Frontera Electric Edition, mit Tech- sowie Komfort-Paket, 3-phasig, schwarz mit weißem Dach, Reling, LM-Felgen mit Allwetterreifen.

    Bestellt 7/2024, zugelassen 5/2025.

    Momentan durchlebt er seine Pubertät, sprich kämpft noch mit diversen "Kinderkrankheiten", ist ansonsten aber schon ein toller Sportsfreund! 8)

  • Noch ein Hinweis: auch die Citroen e-C3 und e-C3 Aircross Modelle haben kein Standlicht am Schalter. Habe dazu zig Testvideos NACH der Präsentation angeschaut.

    Ich denke, dann ist das so gewollt und auch genemigt. Gilt ja nicht nur in Deutschland. Ich glaube auch mal gelesen zu haben, dass die Autos z.B. auch

    in Frankreich für die EU die Homologation/Typgenemigung bekommen können. Da KBA prüft dann nix.

    Besonderheit: Es gibt ein aktuelles Video vom Vauxhall Frontera (Serienfahrzeug/keine Präsentation): da ist es vorhanden.

    Ebenso der 3. Schalter (in England halt auf der rechten Seite) für die Deaktivierung der der Alarmanlage !!!, die es ja laut BA geben soll.


    Zu sehen hier bei Minute 5:05


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    Frontera Electric GS Extended Range mit Tech-Paket GS - Alufelgen mit Ganzjahresreifen - Khaki Grün (Metallic) mit schwarzem Dach.

    Bestellt: 28.07.2025, Liefertermin: 05.12.2025

    2 Mal editiert, zuletzt von Achim.Haller ()

  • Danke, Achim.Haller , für die Infos!


    Mei, wenn es rechtlich ok wäre, dass er kein Standlicht hat, solls auch mir recht sein. Ist ja nicht so, dass ich es dringend brauchen würde. Habe halt nur keine Lust, nach der Garantie beim Tüv Probleme zu haben - oder, noch schlimmer, bei einer Kontrolle oder im Fall eines Remplers während des Parkens.

    Ehrliche Frage: Angenommen, es wäre zulassungsrechtlich ok: Wie verhalte ich mich denn dann in Situationen, in denen die Benutzung des Standlichts zwingend vorgeschrieben ist? Muss ich die dann vermeiden, sprich kann das Auto z.B. nicht so parken, wie ich es könnte, wenn ich Standlicht hätte?

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  • "Das Standlicht muss eingeschaltet werden, wenn das Auto steht und keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist, welche das Fahrzeug sichtbar macht. Gemäß § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein haltendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften immer mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, die zur Fahrbahn gerichtete Seite des Fahrzeugs zum Beispiel mit einem Parklicht zu beleuchten."


    Das Standlicht selber muss nicht vorhanden sein. Wird dann vom TÜV auch nicht geprüft. Der TÜV prüft nur Dinge, die vorhanden sind. Die müssen funktionieren.

    Parken ist dann im obigen Fall außerhalb geschlossener Ortschaften ein Risiko. Sollte es so sein, dass bei einem Schadenfall das Gericht urteilt, dass mit Standlicht ein Auffahr-Unfall hätte vermieden werden können, gibt's Stress. Alles Auslegungssache vor Gericht.


    Und in meinen 35 Jahren Autofahrt habe ich das Standlicht noch NIE benutzt. An so gefährlichen Ecken parke ich auch nicht. Aus eigenem Interesse.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Achim.Haller ()

  • OK, danke! Dann muss es offenbar kein Standlicht geben.

    In meiner Wohnstraße auf dem Dorf gibt es keine Straßenbeleuchtung. Ich parke zwar normalerweise auf meinem Grundstück, aber wenn wir Besuch haben, dann mache ich schon mal die Einfahrt frei und stelle mein Auto raus. Bisher mit Parklicht links.

    Beim Frontera müsste ich jetzt das Abblendlicht anschalten und anlassen, korrekt?

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  • Genau so ist es.

    Danke!

    Die Nachbarn werden sich bedanken, wenn ich stundenlang die Straße und ihre Gärten ausleuchte. Aber so ist es dann halt.
    Hoffentlich vergesse ich nur Nachts dann nicht, den Wagen noch reinzufahren. Sonst ist morgens die Batterie mausetot.

    Obwohl: Beim Elektro könnte sie ja vom DCDC-Wandler nachgeladen werden, auch wenn der Wagen steht (es braucht ja keinen laufenden Motor für eine Lichtmaschine).

    Wie ist das denn überhaupt: Wird die 12V-Batterie auch bei ausgeschaltenem Fahrzeug nachgeladen, wenn sie leer wird? Wohl eher nicht, oder? Weil dazu müsste sich ja das Hochvoltsystem einschalten - keine Ahnung ob dies erlaubt wäre, wenn der Wagen "unbeaufsichtigt" ist.

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  • Es scheint kein Interesse beim ADAC zu geben sich der Sache anzunehmen...

    Habe heute 25 min Telefoniert ( Wurde angerufen)

    Aber es wurde mir versichert das es ein Parklicht geben muss !!

    Ich habe denen auch angeboten mein Fahrzeug zu begutachten ...

    Können wir machen und ihnen dann auch Ausstellen das kein Stand uo.Parklicht vorhanden ist. Aber das wissen sie eh , was bringt es ihnen.... rechtlich kann da nur ein erfahrener Anwalt weiterhelfen, das man auf der sicheren seite ist.

    Das sind Aussagen wo man mit dem Kopf schütteln.

    Dann kam die Aussage man könnte ja beim TÜV vorstellig werden ( ich müsste von München nach Landsberg )

    Die könnten alles prüfen und mehr in die Wege leiten...

    Frag ich Montag mal nach....

    Und da ich auf der Sicheren Seite sein will...

    Gibts ne Beratung beim RA .....

  • Hi wenn schon beim Stand- und Parklicht so eine Diskussion entsteht und Stellantis da auch dickfällig ist, braucht sich keiner zu wundern, wenn immer weniger Opel gekauft werden.

    Der Frontera wird ja als kostengünstig beworben. Für mich ist das eine Irreführung. Bei dem Preis die Mindeststandards außer Acht lassen, oha mutig. Es kommt halt immer alles erst raus wenn das Auto beim Kunden ist.

    Ganz zu schweigen von der Ignoranz kein ACC auch als option auswählen zu lassen. Radar und Kamera sind doch vorhanden, für Fußgängerschutz. Hat das schon mal jemand probiert ob der Frontera dann auch bremst?

    Ich wäre mir nicht mal sicher ob mein GLX mit ACC rechtzeitig bremsen würde. Jedenfalls piept er nur bei abbiegender Straße und ein Fußgänger läuft quer. Wenn ich stehende Autos an der Kreuzung ran fahre dann verlasse ich mich nicht auf den ACC. Bei vorausfahrenden Fahrzeug klappt das mit dem ACC, wenn der vorausfahrende bremst. (Leider keinen passenden tread zu fehlendem ACC gefunden, aber wenn nicht mal Park- und Standlicht drin ist)

    Was ist eigentlich mit dem Rücklicht ist das auch bei Tagfahrlicht an? Das finde ich ja beim GLX super, das das Rücklicht immer an ist. Selbst der neue Mokka hat das nicht.

    Übrigens den Vorschlag Warnblinklicht beim parken anzuschalten, vergesst es hanz schnell. Selbst beim kurzen Halt ist nur Blinklicht gestattet. Außer es geht vom Fahrzeug eine Gefahr aus. Wurde deshalb schon angezählt, kam aber nur eine mündlich Warnung. Hatte schon mit dem Frontera geliebäugelt, aber es gibt einige Punkte wo er durchfällt, da machen es andere besser und sind gleichwertig. Hoffe mein GLX hält noch lange und ich bin nicht gezwungen ein anderes Auto zu suchen. Bei Opel werde ich im Moment jedenfalls nicht fündig.

    Grandland X, 1.2, AT8, Innovation, Auftragsbestätigung 02.12.2018, abgeholt am 27.02.2019