Also ich wäre dabei bei so einer Aktion. Und außerdem sehe ich sehr wohl einen Schaden bei uns durch das fehlende Standlicht: Was tut Ihr denn, wenn Ihr abends Freunde besuchen wollt, und die zufällig in einer unbeleuchteten Wohnstraße wohnen? Wieder nach Hause fahren? Oder unbeleuchtet stehen bleiben und ein Bußgeld riskieren, bzw. noch schlimmer, bei einem Auffahrunfall, solange Ihr mit den Freunden beim Racelette sitzt, am Ende eine Teilschuld zu haben?
Der Wagen ist also im deutschen Straßenverkehr nur beschränkt einsatzfähig. Denn selbst wenn der Tüv das tatsächlich durchwinken sollte (was ich nicht weiß): In den Situationen, in denen Standlicht oder Parklicht vorgeschrieben ist, dürfen wir definitiv nicht parken. Tüv hin oder her.