nur mal so ne grundsätzliche frage. ... wenn das mit den standlichtern so is ... wie konnte der frontera dann überhaupt eine straßenzulassung bekommen?
	 
	
	
Heute hat mich der Händler zurückgerufen: Er hatte ja dem TÜV die Frage gestellt, ob seine Frontera-Vorführwagen so überhaupt TÜV bekommen würden. Der TÜV Mann war selbst unsicher und hat das intern geklärt.
Antwort: Da der Wagen eine Typzulassung hat, bekommt er, wenn er keinen individuellen Mangel hat, auch die TÜV-Plakette.
Es ist also eher anders herum: DA er eine Typzulassung, auch ohne Standlichter, hat (wie das auch immer zuging), bekommt er lt. dieser Aussage so auch TÜV. (Der TÜV-Mann, den ich befragte, sagte allerdings das Gegenteil: "Ohne Standlichter KEINE Plakette").
Sollte man also mit dem Frontera beim TÜV stehen, und der wegen den Standlichtern mäkeln, müsste man wohl auf die Typzulassung verweisen, und dass das Auto keinen Defekt hat, sondern das halt so ist. Wahrscheinlich kann sich der TÜV beim Begutachten eines individuellen Fahrzeugs nicht über die Typzulassung hinwegsetzen?
PS: Was aber trotzdem bleibt: Man darf ihn so nicht in der Dunkelheit an der Straße abstellen (ist ja außerorts eh nicht erlaubt, aber auch innerorts gibt es ja Stellen ohne Straßenbeleuchtung. Dort darf man ihn in der Dunkelheit nicht stehen lassen - TÜV hin oder her). Damit ist das Auto nicht uneingeschränkt im deutschen Straßenverkehr einsetzbar, was, wenn man es auskämpft, ganz sicher als erheblicher Mangel anerkannt würde, der zum Rücktritt berechtigt.