Ich vermute mittlerweile, dass sich das Kraftfahrgesetz in Österreich womöglich nicht mit einer EU-Regelung mitverändert hat. Der betroffene § 14 KFG, der das Thema Begrenzungslicht in AT thematisiert, wurde zuletzt 2017 verändert. Vielleicht ist der mittlerweile einfach falsch.
Bei dem Stellenrang, den die Autoindustrie in Deutschland hat, wäre so eine Änderung schon längst in unsere StVO eingeflossen. Das Pflicht-Standlicht steht aber noch drin. Und das maßgebende UN-Dokument - das Grundlage für die Homologation ist - spricht auch von Pflicht. Nach meiner Ansicht erzählt Opel Blödsinn und will die Sache aussitzen.