Standlicht und Parklicht vorhanden?

  • In der letzten ÖAMTC Zeitung war ein Bericht zum Frontera. Ich habe jetzt den ÖAMTC angeschrieben, den Text will ich Euch nicht vorenthalten.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe letzte Woche einen neuen Opel Frontera Hybrid gekauft. Aufgrund der Diskussion in einem Forum (http://www.frontera-forum.de), wonach das Fahrzeug kein Standlicht/Begrenzungslicht haben soll, habe ich den Verkäufer gebeten, mir die Aktivierung desselben vorzuführen. Er hat es bei mehreren Ausstellungsfahrzeugen und auch bei meinem probiert, conclusio: Das Auto hat weder Standlicht, Begrenzungslicht, noch Parkbeleuchtung. Die Angabe in der Bedienungsanleitung ist damit ebenso falsch.


    Laut
    einigen Usern in dem Forum wird vermutet, dass dem deutschen ADAC ein "Vorserienfahrzeug" vorgeführt wurde und dieses Feature danach eingespart wurde. Laut letzter Auto Touring hatte der ÖAMTC ebenfalls einen Frontera, weshalb ich fragen möchte, ob dieser ein Begrenzungslicht eingebaut hatte. Die zweite Frage bezieht sich darauf, ob das Fahrzeug jemals eine positive § 57a Überprüfung erhalten wird, wenn das in der StVO geforderte Begrenzungslicht nicht vorhanden ist. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen,

    Da hast Du exakt die relevanten Fragen gestellt! Danke dafür!!

    Frontera Electric Edition, mit Tech- sowie Komfort-Paket, 3-phasig, schwarz mit weißem Dach, Reling, LM-Felgen mit Allwetterreifen.

    Bestellt 7/2024, zugelassen 5/2025.

    Momentan durchlebt er seine Pubertät, sprich kämpft noch mit diversen "Kinderkrankheiten", ist ansonsten aber schon ein toller Sportsfreund! 8)

  • In der letzten ÖAMTC Zeitung war ein Bericht zum Frontera. Ich habe jetzt den ÖAMTC angeschrieben, den Text will ich Euch nicht vorenthalten.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe letzte Woche einen neuen Opel Frontera Hybrid gekauft. Aufgrund der Diskussion in einem Forum (http://www.frontera-forum.de), wonach das Fahrzeug kein Standlicht/Begrenzungslicht haben soll, habe ich den Verkäufer gebeten, mir die Aktivierung desselben vorzuführen. Er hat es bei mehreren Ausstellungsfahrzeugen und auch bei meinem probiert, conclusio: Das Auto hat weder Standlicht, Begrenzungslicht, noch Parkbeleuchtung. Die Angabe in der Bedienungsanleitung ist damit ebenso falsch.


    Laut
    einigen Usern in dem Forum wird vermutet, dass dem deutschen ADAC ein "Vorserienfahrzeug" vorgeführt wurde und dieses Feature danach eingespart wurde. Laut letzter Auto Touring hatte der ÖAMTC ebenfalls einen Frontera, weshalb ich fragen möchte, ob dieser ein Begrenzungslicht eingebaut hatte. Die zweite Frage bezieht sich darauf, ob das Fahrzeug jemals eine positive § 57a Überprüfung erhalten wird, wenn das in der StVO geforderte Begrenzungslicht nicht vorhanden ist. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen,

    Wenn die Überprüfung nach der Mängelliste der Bundesinnung in der WKO geht, dürfte es kein Pickerl nach § 57a geben.

    httpswww.57a.atdownloads4-Leuchten-Pruefpositionen.pdf.jpg

    Laut Punkt 4.2.1 sind fehlende Begrenzungsleuchten als schwerer Mangel einzustufen . Somit gibt es kein Pickerl.

  • Laut Punkt 4.2.1 sind fehlende Begrenzungsleuchten als schwerer Mangel einzustufen . Somit gibt es kein Pickerl.

    Davon bin ich leider nicht überzeugt. Diese Punkte beziehen sich alle darauf, dass das, was im Auslieferungszustand da ist, auch funktionieren soll. Das Standlicht ist aber schon im Auslieferungszustand nicht da. Auch in Österreich gibt es mit Sicherheit sowas wie eine Typgenehmigung. Nur wenn dort Standlicht als vorhanden drinsteht, kann das fehlende Standlicht m.E. angemahnt werden.

    Frontera Electric Edition - Tech-Paket - Komfort-Paket - Alufelgen mit Ganzjahresreifen - 3phasiger Loader

    Und übrigens, die Farbe Kanyon Orange gibt es nicht. Das ist Rot.

  • Davon bin ich leider nicht überzeugt. Diese Punkte beziehen sich alle darauf, dass das, was im Auslieferungszustand da ist, auch funktionieren soll. Das Standlicht ist aber schon im Auslieferungszustand nicht da. Auch in Österreich gibt es mit Sicherheit sowas wie eine Typgenehmigung. Nur wenn dort Standlicht als vorhanden drinsteht, kann das fehlende Standlicht m.E. angemahnt werden.

    Ich dachte lange auch so, wie Du es hier beschreibst, habe inzwischen aber meine Meinung geändert, und denke inzwischen, IPU hat schon recht: Denn nicht nur die Funktionsfähigkeit, sondern auch das Vorhandensein wird lt. der Prüfliste gefordert. Jede Wette, dass das KBA zur Typgenehmigung auch ein Vorserienfahrzeug MIT Standlicht präsentiert bekam.

    Ich bin wirklich gespannt, was riedus from ÖAMTC als Antwort erhalten wird!

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    Momentan durchlebt er seine Pubertät, sprich kämpft noch mit diversen "Kinderkrankheiten", ist ansonsten aber schon ein toller Sportsfreund! 8)

  • Ich dachte lange auch so, wie Du es hier beschreibst, habe inzwischen aber meine Meinung geändert, und denke inzwischen, IPU hat schon recht: Denn nicht nur die Funktionsfähigkeit, sondern auch das Vorhandensein wird lt. der Prüfliste gefordert. Jede Wette, dass das KBA zur Typgenehmigung auch ein Vorserienfahrzeug MIT Standlicht präsentiert bekam.

    Ich bin wirklich gespannt, was riedus from ÖAMTC als Antwort erhalten wird!

    Naja, nach dem Dokument ist es auch ein schwerer Mangel, wenn die Umrissleuchten fehlen.

    Ich persönlich hatte bisher nur Fahrzeuge ohne Umrissleuchten. Die bekamen aber trotzdem TÜV. ;)

    Bzgl. des Vorserienmodells sind wir uns natürlich einig. 8)


    Hab mal recherchiert, ob man die Typgenehmigung irgendwo einsehen kann. Das scheint aber nicht vorgesehen zu sein. Und die scheint auch für ganz Europa in einem beliebigen EU-Land beantragbar zu sein. Das KBA hat also eventuell gar nichts damit zu tun gehabt.

    Frontera Electric Edition - Tech-Paket - Komfort-Paket - Alufelgen mit Ganzjahresreifen - 3phasiger Loader

    Und übrigens, die Farbe Kanyon Orange gibt es nicht. Das ist Rot.

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  • Naja, nach dem Dokument ist es auch ein schwerer Mangel, wenn die Umrissleuchten fehlen.

    Ich persönlich hatte bisher nur Fahrzeuge ohne Umrissleuchten. Die bekamen aber trotzdem TÜV. ;)

    Bzgl. des Vorserienmodells sind wir uns natürlich einig. 8)


    Hab mal recherchiert, ob man die Typgenehmigung irgendwo einsehen kann. Das scheint aber nicht vorgesehen zu sein. Und die scheint auch für ganz Europa in einem beliebigen EU-Land beantragbar zu sein. Das KBA hat also eventuell gar nichts damit zu tun gehabt.

    Ja, Dein Einwand stimmt natürlich: Ob das Wort „fehlen“ in dem Dokument sich auf physisches Fehlen der Leuchte bezieht, oder auf die fehlende Funktion des Aktivierens einer vorhandenen Leuchte, oder auf beides (was ich persönlich annehme), bleibt unklar.


    Bzgl. KBA: Ja, korrekt. Damit meine ich aber auch nur die des KBA entsprechende Behörde des entsprechenden EU-Landes. Die Regeln müssen ja offenbar gleich sein - sonst wäre es ja ganz wild, wenn man sich das „laxeste“ Land aussuchen könnte, und der Wagen danach trotzdem in der ganzen EU typgenehmigt wäre. Obwohl, wer weiß, wer weiß?

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    Bestellt 7/2024, zugelassen 5/2025.

    Momentan durchlebt er seine Pubertät, sprich kämpft noch mit diversen "Kinderkrankheiten", ist ansonsten aber schon ein toller Sportsfreund! 8)