Standlicht und Parklicht vorhanden?

  • Ich habe mit meinem Schreiben an das Kraftfahrt-Blundesamt das Interesse dieser Behörde geweckt. Ich bin verhalten optimistisch, dass nun Bewegung in die Sache kommt.


    Hier der aktuelle Zwischenstand 18.9.:


    Sehr geehrter Herr ...


    vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt.


    Der Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeuge wird auf der Grundlage der UN Regelung Nr. 48 geprüft und genehmigt. Darin sind unter anderem die Anforderungen an Schaltungen und Anbringung festgelegt. Parkleuchten sind an Fahrzeuge mit einer länge bis 6m und einer Breite bis 2m optional, müssen jedoch einschaltbar sein bei ausgeschaltetem Motor. Dies gilt auch für die Begrenzung- und Schlussleuchte, wenn keine Parkleuchten vorhanden sind.


    Um Ihnen eine Aussage zum benannten Fahrzeug zu geben, muss ich die Genehmigung anfordern, dafür müsste ich Sie bitten die Genehmigungsnummer aus dem Fahrzeugschein mitzuteilen. Diese Angabe finden Sie im Feld K der Zulassungsbescheinigung Teil I.


    ....."


    Ich habe in meinen Schreiben an das KBA und an den ADAC auf die zahlreichen Beiträge in diesem Forum verwiesen, damit nicht der Eindruck entsteht, hier beschwert sich ein Einzelner mit einem "Montags-Auto". Das zeigt, wie wichtig es ist, hier nicht nur mitzulesen, sondern sich auch zuz äußern,


    Ich bleib dran.

    Gruß
    casalingo
    Master of desaster



    Frontera GS Hybrid 107 kW
    Tech-Paket-GS

  • Das Ganze entwickelt sich, finde ich zumindest, richtig spannend!! Wirtschaftskrimi!


    - auch wenn andere den Verschleiß-Unterschied zwischen beiden Hybrid-Motoren nach eigener Aussage spannender finden (siehe dortiger Thread…) - was ja auch ok ist. Bei der ersten HU sind wir dann spätestens alle interessiert an dem langweiligen Standlicht!

    Frontera Electric Edition, mit Tech- sowie Komfort-Paket, 3-phasig, schwarz mit weißem Dach, Reling, LM-Felgen mit Allwetterreifen.

    Bestellt 7/2024, zugelassen 5/2025.

    Momentan durchlebt er seine Pubertät, sprich kämpft noch mit diversen "Kinderkrankheiten", ist ansonsten aber schon ein toller Sportsfreund! 8)

  • Der Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeuge wird auf der Grundlage der UN Regelung Nr. 48 geprüft und genehmigt. Darin sind unter anderem die Anforderungen an Schaltungen und Anbringung festgelegt. Parkleuchten sind an Fahrzeuge mit einer länge bis 6m und einer Breite bis 2m optional, müssen jedoch einschaltbar sein bei ausgeschaltetem Motor. Dies gilt auch für die Begrenzung- und Schlussleuchte, wenn keine Parkleuchten vorhanden sind.

    Wir haben das Dokument ja schon geprüft. Parkleuchten sind tatsächlich optional, aber Standleuchten nicht. Steht in der Regulation deutlich drin.


    Standleuchten, Position 6.9: Mandatory on all motor vehicles (Pflicht an allen Motorfahrzeugen)

    Parkleuchten, Position 6.12: On motor vehicles not exceeding 6 m in length and not exceeding 2 m in width, optional. (Keine Pflicht an Fahrzeugen unter 6 Meter Länge und 2 Meter Breite).


    Unser Problem ist ja, dass die Standleuchten nicht einschaltbar sind. Parkleuchten wären ja nur eine nette Dreingabe.

    Habe meinen Opelhändler noch mal angeschrieben mit Hinweis auf die UN-Regulation und mit der Bitte, Opel erneut zu kontaktieren.

    Frontera Electric Edition - Tech-Paket - Komfort-Paket - Alufelgen mit Ganzjahresreifen - 3phasiger Loader

    Und übrigens, die Farbe Kanyon Orange gibt es nicht. Das ist Rot.

    Einmal editiert, zuletzt von Wallboxuser ()