Ich habe mit meinem Schreiben an das Kraftfahrt-Blundesamt das Interesse dieser Behörde geweckt. Ich bin verhalten optimistisch, dass nun Bewegung in die Sache kommt.
Hier der aktuelle Zwischenstand 18.9.:
Sehr geehrter Herr ...
vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Der Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeuge wird auf der Grundlage der UN Regelung Nr. 48 geprüft und genehmigt. Darin sind unter anderem die Anforderungen an Schaltungen und Anbringung festgelegt. Parkleuchten sind an Fahrzeuge mit einer länge bis 6m und einer Breite bis 2m optional, müssen jedoch einschaltbar sein bei ausgeschaltetem Motor. Dies gilt auch für die Begrenzung- und Schlussleuchte, wenn keine Parkleuchten vorhanden sind.
Um Ihnen eine Aussage zum benannten Fahrzeug zu geben, muss ich die Genehmigung anfordern, dafür müsste ich Sie bitten die Genehmigungsnummer aus dem Fahrzeugschein mitzuteilen. Diese Angabe finden Sie im Feld K der Zulassungsbescheinigung Teil I.
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Ich habe in meinen Schreiben an das KBA und an den ADAC auf die zahlreichen Beiträge in diesem Forum verwiesen, damit nicht der Eindruck entsteht, hier beschwert sich ein Einzelner mit einem "Montags-Auto". Das zeigt, wie wichtig es ist, hier nicht nur mitzulesen, sondern sich auch zuz äußern,
Ich bleib dran.