Nach meiner Meinung kann man erst klagen, sobald ein tatsächlicher Schaden eingetreten ist.
Wie sehen das die anderen?
Ich glaube, man darf den Begriff "Schaden" nicht zu eng auslegen. Es muss nicht immer erst ein unmittelbarer materieller Schaden eingetreten sein wie das Beispiel der Software-Manipulation von VW zeigt. Die Verbraucherzentrale schreibt hierzu:
Ich würde das Fehlen eines gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattungsmerkmals schon als wesentlichen Mangel ansehen. Aber ich will hier keine Juristerei betreiben. Mir ging es nur darum, einen Weg aufzuzeigen. Greift die Verbraucherzentrale unser Anliegen auf, ist alles okay. Tut sie es nicht, haben wir es wenigstens versucht. In jedem Fall entstehen den Sammel-Klägern keine Kosten.
Soviel ich weiss, müssten mindestens 50 LTeilnehmer zusammenkommen. Aber das und die Erfolgsaussichten - natürlich ohne Garantie - ließen sich vorab telefonisch klären.